Gericht Angeklagter bestreitet Angriff auf Seniorin

Krefeld · 34-Jähriger gibt an, dass er helfen wollte.

Die Verhandlung ist bis Juni angesetzt.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Schwere Verletzungen trug eine heute 88-jährige Frau davon, als ein Einbrecher sie in ihrer Wohnung angegriffen hat. Dafür muss sich seit Montag ein 34-jähriger Mann vor dem Schöffengericht verantworten.

Der Mann soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember des letzten Jahres durch gewaltsames Aufdrücken der Eingangstür in die Wohnung der Frau an der Gladbacher Straße eingedrungen sein. Er überraschte die Frau laut Anklage im Bett und wollte Geld von ihr haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch erlitt die Seniorin eine Mittelgesichtsfraktur mit Fraktur der Augenhöhle und des Nasenbeins, eine Platzwunde und Hämatome, die dafür sorgten, dass ihre Augen komplett zuschwollen.

Der gewalttätige Einbrecher soll danach die Wohnung durchsucht haben, aber ohne Beute verschwunden sein. Insgesamt soll er sich fast 40 Minuten in der Wohnung aufgehalten haben.

Der Angeklagte, der sich erst seit Mitte des letzten Jahres in Deutschland aufhält, will nicht der Einbrecher gewesen sein. Am Tag des Einbruchs habe er mit Freunden getrunken und sei von Kneipe zu Kneipe gezogen. Nach dem letzten Getränk sei er auf der Straße entlanggelaufen. „Da habe ich plötzlich Schreie gehört.“ Er sei dann in die Wohnung der Frau und habe sie dort schwer verletzt vorgefunden. Er habe mit Tüchern versucht, die Blutung zu stoppen und die Frau aufzurichten. Das sei aber wegen ihrer großen Schmerzen nicht richtig gelungen. Irgendwann sei er wieder heraus gelaufen, um Hilfe zu holen — obwohl er ein Handy in der Tasche hatte. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.

„Wieso haben Sie denn nicht den Notruf gewählt“, fragte der Richter. Den kenne er nicht, war die Antwort, auch wenn der inzwischen europaweit gleich ist. Am nächsten Morgen wurde er von der Polizei festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Für das Verfahren sind drei weitere Fortsetzungstermine bis in den Juni angesetzt. Es soll unter anderem noch eine DNA-Spur ausgewertet werden.