Kommunalwahl Düsseldorfer SPD kämpft gegen neuen Zuschnitt der Wahlbezirke

Düsseldorf · CDU und FDP wollen im Landtag Bevölkerungszahl für die Wahlkreise neu berechnen – nämlich ohne Ausländer.

Nicht für die Wähler direkt, aber in der Struktur der Wahlkreise könnte sich einiges ändern.

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Anfang April entscheidet der nordrhein-westfälische Landtag, ob die OB-Stichwahl schon zur Kommunalwahl 2020 abgeschafft wird. So wollen es CDU und FDP, die SPD hat bereits angekündigt, gegen eine solche Änderung des Kommunalwahlgesetzes zu klagen. Der entsprechende Änderungsantrag im Ausschuss für Kommunales von CDU und FDP hat aber noch eine zweite Stoßrichtung – die Einteilung der Wahlkreise. Dafür soll der Paragraph 4 dieses Gesetzes geändert, genauer gesagt durch einen Satz ergänzt werden, der da lautet: „Bei Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.“

Einfach gesagt heißt das: Es dürfte in einigen Düsseldorfer Wahlbezirken zu Verschiebungen kommen, und zwar dort, wo besonders viele Nicht-EU-Ausländer leben und folglich abgezogen werden. Das betrifft zum Beispiel die Kommunalwahlbezirke 1 (Innenstadt, rund um die Charlottenstraße), 9 (Flingern), 13 und 17 (beide Oberbilk). Wenig sind es dagegen in den wohlhabend-bürgerlichen Bezirken in Wittlaer oder in Hubbelrath, eine Ausnahme bilden da höchstens Ober- und Niederkassel mit ihren vielen Japanern. Politisch dürfte das bedeuten: Dort, wo die eher linken Parteien stark sind, werden Wahlkreise tendenziell verkleinert – und zwar zugunsten von solchen mit einem geringen Ausländeranteil, sprich: Wo die bürgerlichen Parteien CDU und FDP „zuhause“ sind.

CDU und FDP verweisen auf die gleiche Regelung im Bund

Das soll aber nicht der Hauptgrund sein, warum die SPD gegen diese Änderungen klagen wird, sowohl gegen die Abschaffung der OB-Stichwahl, als auch die Ermittlung der Einwohnerzahl in den Wahlbezirken: „Wir sind prinzipiell dagegen, denn das passt nicht zur Präambel der Landesverfassung, in der es ja heißt, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen und nicht nur für Deutsche oder EU-Ausländer“, sagt der Düsseldorfer SPD-Landtagsabgeordnete Markus Weske.

Wohlgemerkt: Wählen dürfen Nicht-EU-Ausländer ohnehin nicht, es geht „nur“ um den Zuschnitt der 41 Kommunalwahlbezirke. Deren Einteilung läuft so: Zu einem bestimmten Stichtag wird von IT NRW die Einwohnerzahl der Stadt ermittelt, im Falle der Kommunalwahl 2020 ist das der 1. Juli 2019. Dann wird diese Gesamtzahl durch 41 geteilt, womit man die mittlere Einwohnerzahl bekommt. Und von der wiederum darf ein Wahlkreis höchstens 25 Prozent abweichen (früher waren es sogar mal 33 Prozent, das Bundesverfassungsgericht hat für den Bund nur 15 % empfohlen). Im Amt für Statistik und Wahlen will man noch nicht spekulieren, ob und wo es zu einem Neuzuschnitt von Wahlkreisen kommt, wenn alle Nicht-EU-Ausländer statistisch wegfallen. Möglich aber ist das natürlich.

CDU und FDP im Landtag begründen ihren Vorstoß vor allem mit dem Vorbild Bund: Mit der geänderten Regelung werde lediglich die Einteilung der Wahlbezirke an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Regelungen des Bundeswahlgesetzes angepasst, um den gleichen Zählwert der abgegeben Stimmen zu gewährleisten. Klar ist: Der Zuschnitt von Wahlkreisen hat erheblichen Einfluss auf die Vergabe von Direktmandaten. Deshalb müssen die Wahlkreise halbwegs gleich viele Bürger repräsentieren, denn sonst könnte ein Politiker in einem kleinen Wahlkreis mit viel weniger Stimmen siegen als ein Verlierer in einem großen Wahlkreis bekommen hat. Deshalb sollte freilich auch die Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis nicht zu sehr von der Zahl der dort  lebenden Menschen abweichen. Weske hält diese formalen Begründungen jedoch für vorgeschoben, er vermutet dahinter den Versuch der Christdemokraten, zu für sie besseren Wahlbezirken zu kommen.