Jobs: In den Ferien Arbeitsluft schnuppern

Schüler müssen sich selbst auf die Suche begeben – die Arbeitsagentur hat zurzeit nur ein „dürftiges“ Angebot.

Krefeld. Die Sommerferien rücken näher und somit auch die dazugehörige Frage: Nutze ich die sechs Wochen Freizeit, um mir ein kleines Taschengeld dazu zu verdienen?

Ein Ferienjob dient nicht nur der Budget-Aufbesserung, sondern ist ebenso nützlich, um sich erstmals in der Arbeitswelt zu orientieren und möglicherweise Kontakte zu schaffen, die bei der späteren Ausbildungssuche hilfreich sein können. Auf der Seite www.schuelerjobs.de können Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenfrei ein Profil erstellen. Jobs gibt es als Zusteller, Kellner, Küchenhilfe oder auch Tester und Babysitter.

Die Agentur für Arbeit in Krefeld ist bei der Suche gerne behilflich. "Ein Service, den nicht jeder Standort bietet. Düsseldorf zählt beispielsweise nicht dazu", sagt Wencke Petersen-Mehringer von der hiesigen Arbeitsagentur. Sie hat unter anderem Jobs im Büro oder auch Helfertätigkeiten im Lager zu vergeben. "Momentan sieht es trotz allem etwas dürftig aus", gibt Wencke Petersen-Mehringer zu.

Es sei also ratsam, sich auch selbst um eine Stelle zu bemühen. Bei Interesse sollte man sich mit dem Fachbereich Jobvermittlung, Ruf 92 22 20, in Verbindung setzen. Zusätzlich hilft auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Auf der Homepage www.krefeld.dgb.de findet man Kontaktmöglichkeiten.

Bei den Ferienjobs gibt es einige Gesetze zu beachten: Für Schüler zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Zwei Stunden Arbeit pro Tag bei fünf Tagen die Woche (nicht vor dem Schulunterricht und nicht nach 18 Uhr) sind mit Zustimmung der Eltern erlaubt. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen die Jugendlichen nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten.

Schüler zwischen 15 und 18 Jahren haben mehr Möglichkeiten und dürfen täglich bis zu acht Stunden und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Die Einkommensgrenze liegt bei 8004 Euro. Sobald der Verdienst darüber hinaus geht, ist erstens eine Lohnsteuerkarte nötig, zweitens könnte es möglich sein, dass die Eltern den Anspruch auf das Kindergeld verlieren. Darauf weist das Versicherungsunternehmen Arag hin.

Eine Verbesserung für manche Schüler könnte durch eine Gesetzesänderung zum 1. Juni eintreten. Bislang wurde das selbst verdiente Geld bei Jugendlichen, die in einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft leben (das sind bei den unter 15-jährigen in Krefeld 20 Prozent) mit dem Gesamteinkommen weitestgehend verrechnet. "Dies führt zur Demotivation. Es könnte ein Teufelskreis entstehen, wenn die Jugendlichen schon im frühen Alter lernen, dass sich die Arbeit, die sie verrichten, nicht mehr lohnt", sagt Ralf Köpke, DGB-Bezirksleiter. Die Jobs können nun von Schülern bis 25 Jahren ausgeübt werden, ohne dem Hartz IV-Satz angerechnet zu werden.