Kinderpornografie-Urteil: Mildere Strafe nach Therapie

Angeklagter (45) gibt Besitz von Kinderpornografie zu.

Krefeld. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte am Freitag einen 45-jährigen Krefelder zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte C. kinder- und jugendpornografische Schriften besessen hatte, wie er auch eingeräumt hatte.

Vor einem Jahr war C. bereits zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, doch das Urteil hatte durch die eingereichte Revision keinen Bestand. Wegen Verfahrensfehlern musste der Fall neu verhandelt werden.

Über eine Internettauschbörse hatte der Angeklagte über mehrere Jahre hunderte kinderpornografische Bilder und Filme auf seinen PC geladen und dort gespeichert. Die „sehr hohe Anzahl von Bilder“ war für die Richterin ein Grund, nicht nur eine Geldstrafe zu verhängen, zumal C. bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft ist.

Eine Ermittlung des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg bei der Tauschbörse führte zu einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Im Januar 2010 wurden bei dem 45-Jährigen CDs, DVDs, externe Festplatten und der Computer beschlagnahmt und untersucht.

„Ich war überfordert mit der Situation und konnte nicht agieren“, hatte der Angeklagte, bei der früheren Verhandlung zu Protokoll gegeben. Er versuchte zu erklären, warum er auch nach der Durchsuchung weiter im Besitz kinderpornografischer Inhalte blieb.

Ein Bekannter des Angeklagten brachte als Zeuge Licht ins Dunkel. So hätte C. gegenüber ihm und einer Freundin eingeräumt, dass er einige Datenträger vor der Polizei verborgen hätte. Auch seine pädophile Neigung hatte er den Bekannten anvertraut, die daraufhin die Polizei verständigten.

Nur eine Woche nach der ersten Durchsuchung erhielt C. erneut Besuch von der Polizei. Die Beamten fanden weitere CDs und DVDs mit kinderpornographischem Inhalt.

Die Strafe konnte am Freitag zur Bewährung ausgesetzt werden, weil C. sich in diesem Jahr erfolgreich einer zehnmonatigen Therapie unterzogen hatte. Der 45-Jährige bekräftigte vor Gericht: „Ich habe damals schweren Mist gebaut. Das werde ich nie wieder machen.“