Kindesmissbrauch: Stiefonkel zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige den heute elfjährigen Jungen in mindestens fünf Fällen sexuell missbraucht hat.

Krefeld. Vier Jahre und sechs Monate Haft lautet das Urteil des Landgerichtes gegen Rolf K. Dem 63-Jährigen war der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern zur Last gelegt worden.

Im Jahr 1989 war der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Deshalb kam das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft bei der Höhe des Strafmaßes im vollem Umfang nach. Die Staatsanwaltschaft hatte einzelne Anklagepunkte fallen gelassen und sich auf die Vorwürfe des Oralverkehrs und des Analverkehrs konzentriert.

„Der Angeklagte macht einfach weiter“, sagte die Staatsanwältin mit Blick auf weitere anhängige Verfahren gegen Rolf K.. „Es ist eine schwere Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen hat.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rolf K. seinen Stiefneffen, den heute elfjährigen Dominik, in mindestens fünf Fällen sexuell missbraucht hat. Eine Mitarbeiterin des Kinderheimes, in dem der Junge damals wohnte, sagte als Zeugin aus, dass sich ihr zusätzlich ein junges Mädchen anvertraut habe. Bei einem gemeinsamen Besuch der beiden Kinder beim Onkel sei es zum Missbrauch gekommen.

Anders als bei Dominik zweifelte der Verteidiger des Angeklagten nicht an der Aussage des Mädchens, versuchte aber die Berührungen zu relativieren. Es habe damals keine sexuelle Handlung stattgefunden.

Der Aussage Dominiks vor Gericht waren verschiedene Erklärungen bei Polizei und Betreuerinnen vorausgegangen. Am Schluss hatte der Junge viele seiner Vorwürfe zurückgezogen.

Eine Sachverständige hatte ihm aber seine Glaubwürdigkeit attestiert. Der Verteidiger verwies auf die gut ausgebaute Fähigkeit des Jungen, Geschichten zu erzählen. „Er kann lügen und hat es mehr als ein Mal in diesem Verfahren getan. Aus meiner Sicht sind alle Glaubwürdigkeitsmerkmale nicht gegeben.“ Einen Freispruch für ihren Mandanten wollte die Verteidigung mit dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ erreichen.

Rolf K. äußerte sich am vierten und letzten Prozesstag erstmals: „Ich weiß, dass ich nichts gemacht habe, mehr kann ich nicht dazu sagen.“