Krefelder Grundschulen Anmeldungen für i-Dötzchen starten bald

Krefeld · Offizieller Termin für Schulneulinge an den Krefelder Grundschulen ist vom 24. bis 28. Oktober

i-Dötzchen müssen in Grundschulen angemeldet werden.

Foto: dpa/Robert Michael

Die offiziellen Anmeldungen für die Schulneulinge des kommenden Schuljahrs 2023/2024 an den Krefelder Grundschulen finden in der Woche vom 24. bis 28. Oktober statt. Vorab haben alle Erziehungsberechtigten von Montag, 17., bis Freitag, 21. Oktober, die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie können dann einen persönlichen Anmeldetermin abstimmen oder werden über die von der Schule gewählten Anmeldetage informiert. Die Schulbüros sind im Regelfall montags bis freitags zwischen 8 und 10.30 Uhr besetzt.

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren sind und bisher noch keine Schule besuchen. Alle Erziehungsberechtigten erhalten bis Samstag, 15. Oktober, eine Einzelaufforderung und einen Anmeldeschein zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder. Eltern, die keine Anmeldekarte erhalten haben, sollten diese beim Fachbereich Schule unter Telefon 02151/862529 anfordern, da eine Anmeldung nur mit Vorlage der Karte möglich ist.

Unbedingt mitzubringen sind bei der Anmeldung außerdem Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt oder sind geschieden, ist vom Anmeldenden ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Das schulpflichtig werdende Kind sollte zur Anmeldung mitkommen, damit es „seine“ zukünftige Schule schon ein wenig kennenlernen kann. Wenn Erziehungsberechtigte keine Möglichkeit haben, in der vorgenannten Zeit mit der Schule Kontakt aufzunehmen, steht ein einheitlicher Anmeldetermin für alle Grundschulen am Donnerstag, 25. Oktober, von 16 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Der Fachbereich Schule empfiehlt jedoch, einen Termin abzustimmen, da so mehr Zeit zur Verfügung steht für ein erstes Gespräch zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und Kind. Die Anmeldegespräche erfolgen in den Schulen. Die dann geltenden Corona-Regeln sind zu beachten. Sie können sich gegebenenfalls kurzfristig ändern. Die Wahl der Grundschule steht den Erziehungsberechtigten frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus Haupt- und Teilstandort bestehen, entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht.

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder können einen Grundschulwegweiser, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule anfordern. Die Anmeldekarte erhalten sie in der gewünschten Grundschule. Red