Klimaschutz Konzept gegen „Steinwüsten“ in Vorgärten
Krefeld · Für den Klimaschutz soll es Begrünungs-Vorschriften in Neubaugebieten geben.
Die Zahl fliegender Insekten geht stetig zurück. Das haben Experten des „Entomologischen Vereins Krefeld“ schon vor Jahren durch eine Studie bewiesen. Die Zahl der grauen Schotter-Gärten nimmt dagegen zu. Das sieht jeder Krefelder, der mit offenen Augen durch die Stadt fährt. Und auch die Stadtverwaltung hält fest: „In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend zur Umwandlung bzw. Neuanlage von ehemals durchgrünten Vorgärten zu Steingärten zu beobachten.“ So ist es in der Vorlage des Bauausschusses zu lesen, der am Mittwoch zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt. Dort stellt die Stadt ihre Pläne zur Lösung der Frage vor, „wie gegen den stetigen Zuwachs von Schottervorgärten effektiv und rechtssicher vorgegangen werden kann“. Die Entscheidung soll am 26. März im Stadtrat fallen.
Was sind die Kernpunkte des Konzeptes? Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf die Begrünung von Vorgärten sollen verstärkt werden. Parallel will die Verwaltung das „planungsrechtliche Instrumentarium“ ausschöpfen. „Eine Vorgartenbegrünung ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses in die Kanalisation, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird“, heißt es in der Vorlage.
Gegebenenfalls können weitere Vorgartenbereiche „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart von Gebieten aufgrund stadtbildprägender Wirkung durch den Erlass von Erhaltungssatzungen“ gesichert werden. Nicht zuletzt ist angedacht, bestehende Förderprogramme einzusetzen.
Schon vorhandene Schottergärten genießen Bestandsschutz
Für Neubaugebiete sollen verbindliche Festsetzungen getroffen werden. Die Stadt macht in dem Zusammenhang auf rechtliche Probleme aufmerksam: Ein reines Verhinderungsziel zu formulieren, das sich nur auf Steingärten bezieht, sei nicht zulässig. „In Bebauungsplänen müssen detaillierte Grünentwicklungsziele auf privaten Flächen positiv formuliert und hinreichend bestimmt werden.“ Unter anderem zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas könnten Gemeinden für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben. Fehle es aber an einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan und habe der Eigentümer bereits einen Steingarten angelegt, genieße dieser Bestandsschutz.
Andererseits kann die Stadt in neuen B-Plänen die Eigentümer durch ein Pflanzgebot verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden Frist eine vorgeschriebene Bepflanzung umzusetzen. Komme der Hausbesitzer dem nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Nachträgliche Festsetzungen durch die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans bzw. durch Neuaufstellung sollen für die Zukunft verhindern, dass weitere Vorgärten in Schottergärten umgewandelt werden.
Um den Rückbau von bereits bestehenden Steingärten zu erzielen, soll es Anreiz- und Fördersysteme geben. Die Stadt weist darauf hin, dass Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen einer Brachflächenerfassung des Förderprogramms „Bodenschutz und Altlasten“ durch das Land NRW zu 80 Prozent übernommen werden. Zudem sei es möglich, „Maßnahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch Entsiegelung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu ökologischen Zwecken“ als förderfähig anzuerkennen.
In Krefeld sei zudem im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Stadtumbau“ durch Hof- und Fassadenprogramme in der Innenstadt und in Uerdingen eine städtebauliche Förderung zur Entsiegelung von Vorgärten möglich. Als Anreiz für private Aufwertungsmaßnahmen vergibt die Stadt in diesem Zuge finanzielle Zuwendungen an Eigentümer.
Nicht zuletzt wird derzeit ein Flyer zu Auswirkungen von Steingärten mit Anregungen zu naturnahen, pflegeleichten Vorgärten durch den Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz erarbeitet.