Justiz Wird gegen Hopp weiter ermittelt?

Krefeld · Die Oberstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Sektenarzt.

Hartmut Hopp 2017 bei einem Interview mit der WZ.

Foto: ja/Jochmann, Dirk (dj)

Ist der größte Ermittlungsfall in der Geschichte der Krefelder Staatsanwaltschaft immer noch nicht beendet? Acht Jahre lang hatten die Ermittler geprüft, ob Hartmut Hopp sich als Krankenhausleiter der Colonia Dignidad in Chile an Verbrechen in der sektenähnlichen Gemeinschaft schuldig gemacht hat oder nicht. Im vergangenen Mai erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl, dass seine Behörde das Ermittlungsverfahren gegen den 75-Jährigen eingestellt habe, da „ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet werden konnte“. Gegen diese Entscheidung ist von Sektenopfern aber eine Einstellungsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingelegt worden. Das bestätigte deren Pressedezernent, Oberstaatsanwalt Daniel Vollmert, auf Anfrage. Mit einer Entscheidung über diese Beschwerde sei erst im kommenden Januar zu rechnen. WD