Mitglied bei Colonia Dignidad Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Sektenarzt Hartmut Hopp ein

Krefeld · Die Ermittlungen gegen den in Krefeld lebenden Hartmut Hopp, einst Arzt der berüchtigten Sekte „Colonia Dignidad“ in Chile, sind eingestellt.

Ein Bild aus dem Jahr 1999 zeigt den früheren Arzt der berüchtigten Sekte „Colonia Dignidad“, Hartmut Hopp, in der Colonia Dignidad.

Foto: dpa/Marcelo Agost

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen den in Krefeld lebenden Ex-Sektenarzt Hartmut Hopp eingestellt. Die Vorwürfe gegen ihn waren im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zu der Colonia Dignidad in Chile gegen ihn erhoben worden. Das Ermittlungsverfahren lief seit August 2011. Hopp hatte im Gespräch mit der WZ zugegeben, dass in der Colonia Dignidad Folter und Missbrauch an der Tagesordnung standen, von Mord habe er gehört, als Führungsmitglied aber nichts von alldem mitbekommen.

„Aufgrund fehlender tatsächlicher Anhaltspunkte oder anderer Hinweise wurden die Ermittlungen nunmehr nach über siebeneinhalbjähriger Dauer insgesamt eingestellt“, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es weiter, dass ein „für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet werden“ könne.

So habe der Vorwurf gegen Hopp keine Bestätigung gefunden, er sei an der Tötung von drei im Mai 1976 in Chile verschwundenen oppositionellen Studenten beteiligt gewesen. Kein hinreichender Tatverdacht gegen den in Krefeld lebenden Hopp habe sich auch bei der Prüfung des Vorwurfs ergeben, er habe Beihilfe zu in den Jahren von 1993 bis 1997 begangenen Sexualstraftaten des Ex-Leiters der Colonia Dignidad, Paul Schäfer, an chilenischen Kindern geleistet.

Hopp wurde in Chile verurteilt

Wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch war Hopp in einem Prozess in Chile zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Krefelder Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, die Feststellung in dem damaligen Urteil des chilenischen Gerichts reichten „nicht aus, um eine nach deutschem Recht strafbare Beihilfe des Beschuldigten zu den Straftaten Paul Schäfers zu belegen“.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte bereits im vergangenen September entschieden, dass das chilenische Gerichtsurteil gegen Hopp in Deutschland nicht vollstreckt werden darf. Dass Hopp der Leitung der Colonia Dignidad angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nach deutschem Recht nicht, um eine Beihilfetat zu begründen, befand das OLG damals.

Die Krefelder Staatsanwaltschaft hatte seit 2011 gegen den deutschen Staatsbürger Hopp ermittelt. In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet in den Jahren 1973 bis 1990 Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden.

Schäfers Schläger folterten Oppositionelle und bildeten Folterknechte für den chilenischen Geheimdienst aus. Nach dem Ende der Militärdiktatur häuften sich die Vorwürfe und Anzeigen gegen die Colonia. Außer um Kindesmissbrauch ging es auch um Steuerhinterziehung, Waffenschmuggel, Freiheitsberaubung und Drogenmissbrauch. 1991 wurde die Siedlung offiziell aufgelöst.

(red/afp)