Un-Parteiisch Debatte um Flüchtlingsunterkunft-Bewachung für 180 000 Euro

Krefeld · Die FDP fragt, ob man Problem-Bewohner eines Flüchtlingsheims in Krefeld loswerden kann. Es geht um die Kosten der Überwachung. Wahlkampf?

Die Flüchtlingsunterkunft am Wehrhahnweg muss überwacht werden. Archivfoto: Dirk Jochmann

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

In unserer Rubrik beschäftigen wir uns mit Mitteilungen der Krefelder Parteien. Wir stellen das politische Anliegen vor, erklären den Zusammenhang und geben eine Einschätzung dazu ab. Heute geht es um ein Statement der FDP.

Der Sachverhalt: Auf der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 6. Februar sollen zwei Dringlichkeitsbeschlüsse stehen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft am Wehrhahnweg gefasst werden. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die dortige Objektüberwachung fortzuführen, zum Schutz städtischer Mitarbeiter und der anderen Bewohner. Das aggressive Verhalten einiger Bewohner der Unterkunft stelle eine Gefahr für andere Bewohner und des städtisches Personals dar. Die Kosten für 2019 beliefen sich auf insgesamt 289 000 Euro, für 2020 wird der finanzielle Bedarf mit 180 000 Euro angesetzt.

Die Nachfrage: Wie die Liberalen nun in einer Pressemitteilung bekanntgaben, wollen sie die erforderlichen Dringlichkeitsbeschlüsse mittragen, dafür aber Bedingungen stellen: „Wir verbinden unsere Zustimmung mit der Erwartung, dass man sich mit den Zuständen in der Flüchtlingsunterkunft nicht abfindet“, teilt  FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim Heitmann mit. Abhilfe sei erforderlich, „auch wegen der Kosten, die durch das Fehlverhalten einiger Weniger verursacht werden“. Folgende Frage wolle die FDP-Fraktion deshalb vor der Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlüsse am 6. Februar beantwortet wissen: „Welche Möglichkeiten und Zuständigkeiten, zum Beispiel aufenthaltsrechtlicher Art, bestehen, um den Aufenthalt von Ausländern, die durch ihr aggressives Verhalten eine Gefahr für Leib und Leben von städtischen Mitarbeitern sowie anderer Bewohner der Flüchtlingsunterkunft am Wehrhahnweg und gegebenenfalls auch Anwohnern darstellen, zu beenden?“

Die Bewertung: Es ist Wahljahr – und das macht sich in den Mitteilungen der Parteien zunehmend bemerkbar. Die FDP hat sich nun ein ganz besonderes Aufreger-Thema vorgenommen, mit dem sie sicherlich auf den ersten Blick auf einigen, oberflächlichen Zuspruch hoffen, aber kaum etwas zur Sache beitragen kann. Aber darum geht es ja auch nicht immer.

Was so konstruktiv formuliert ist, soll die Stadtverwaltung als untätig oder desinteressiert darstellen. Sehr wohl weiß man auch bei der FDP, dass die Stadtverwaltung weder über Abschiebungen entscheiden, noch unangenehme Zeitgenossen einfach abgeben kann. Jede Abschiebung wird individuell geprüft und beschlossen, zahlreiche ebenso individuelle Faktoren können jedes Abschiebeverfahren verzögern. Beispielsweise laufende Strafverfahren. Der Zusatz, dass auch Anwohner gefährdet sein könnten, entbehrt dabei jeder Grundlage und soll nur Ängste schüren.

„Gibt es Möglichkeiten der Erstattung der Kosten der Objektüberwachung?“ fragt Heitmann außerdem – wohlwissend, dass Andreas Pamp, Leiter des Fachbereichs Migration und Integration, bereits im Oktober zusätzliche finanzielle Unterstützung von Bund und Land gefordert hat. Zunächst muss aber die Integrationspauschale zur Kostendeckung herhalten.

Auch das Wort „Bedingung“ bedeutet, dass man bei Nichterfüllung tatsächlich gegen die Fortführung der Finanzierung des Sicherheitspersonals votieren würde - worüber wohl keiner ernsthaft nachdenkt. So kann man der Nachfrage der Liberalen leider nur eine Überschrift geben: Fischen bei der AfD.