„Haus und Grund“ in Krefeld übt Kritik Grundsteuerreform: Manche zahlen mehr, andere weniger
Anfang Mai ist die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung gefallen: Das Land Nordrhein-Westfalen wird bei der Reform der Grundsteuer wie die Mehrzahl der Länder das sogenannte Bundesmodell anwenden.
Dieses sieht vor, dass der Wert aller Grundstücke im Bundesland bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes im Jahr 2025 erfasst und die Grundsteuer für jedes Grundstück neu berechnet werden muss.
Welche Folgen hat die
Entscheidung für Krefeld?
Nach Auskunft von Stadtsprecher Timo Bauermeister verfüge nun auch das Land Nordrhein-Westfalen mit der Entscheidung über eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Grundsteuerreformgesetzes. „Das vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungskonform bewertete Bundesmodell bildet somit auch für Krefeld die Grundlage für die anstehende Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien durch das Finanzamt. Von dort werden alle Steuerpflichtigen zu gegebener Zeit informiert und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.“
Müssen Grundstücksbesitzer künftig mehr bezahlen?
Erklärtes Ziel aller am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten und auch der Stadt Krefeld ist nach Auskunft des Stadtsprechers die sogenannte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform. Soll heißen: Es soll keine Erhöhung des Krefelder Grundsteueraufkommens als Folge der Neubewertung geben. „Die Umstellung auf das neue Bewertungsverfahren führt aber zwangsläufig zu Lastenverschiebungen, sodass der einzelne Steuerbescheid mal niedriger und mal höher ausfallen wird“, schränkt Bauermeister ein. Die konkreten Auswirkungen lägen erst nach Abschluss der Neubewertung aller Grundstücke vor.
Welchen Einfluss hat
die Stadt im Verfahren?
Die Neubewertung selbst wird durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Die Stadt wird für die Ersterhebung die ihr vorliegenden Basisdaten (zum Beispiel Bodenrichtwerte) bereitstellen. Die tatsächliche Höhe des Steueraufkommens wird nach Abschluss der Neubewertung jedoch durch den Rat der Stadt Krefeld über die Beschlussfassung zur Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze bestimmt.
Wie beurteilt die Stadtspitze
die Entscheidung?
Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer habe sich bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich zur Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform für seine Stadt bekannt, sagt Timo Bauermeister. „Er und Kämmerer Ulrich Cyprian stehen unter anderem über den Deutschen Städtetag beziehungsweise den Stä-
dtetag Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die Umsetzung dieser Zielsetzung auch nach der Entscheidung des Landesregierung Nordrhein-Westfalen im engen Austausch mit den Amtskollegen anderer Städte.“
Was sagt der Verein
Haus und Grund?
„Wer diesen Aufwand stemmen soll, ist völlig unklar“, sagt Michael Hess, Geschäftsführer von Haus und Grund in Krefeld. Denn das nun beschlossene Bundesmodell sei ein Wertmodell, bei dem Grundstücks- und Mietwerte einbezogen werden. „Bedeutet also viel Rechnerei und dies alle paar Jahre wieder.“
Zudem führe dieses Modell dazu, dass die Steuerbelastung für hochpreisige Grundstücke höher ausfällt. „Dies könnte ja politisch gewollt sein, dass solche Eigentümer höher belastet werden. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass die Mieter eine höhere Belastung durch die im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegten Grundsteuer haben.“ Hierzu gebe es die Überlegung der SPD, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Betriebskosten abzuschaffen – womit die höhere Grundsteuer allein der Eigentümer zahle.
Zur Aufkommensneutralität hält Hess fest, dass sich bislang in Krefeld außer der FDP niemand dazu bekannt habe – auch nicht die Verwaltung. Dass dies jetzt geschehen sei, „höre ich gerne“. Entscheidend sei aber die Politik. Außerdem sei immer die Frage, was mit Aufkommensneutralität gemeint ist: das Gesamtaufkommen der Stadt, des Landes oder aber die Belastung des Einzelnen? „Wir schlagen vor, die Aufkommensneutralität jedes einzelnen Bürgers in den Blickpunkt zu rücken und zu garantieren, dass die Belastung für keinen Bürger steigt.“
Warum überhaupt wird die Reform der Steuer notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell nachgekommen. NRW hat sich als eines der letzten Bundesländer für ein Modell entschieden, gegen das sich in der CDU/FDP-Landesregierung lange der Juniorpartner FDP gestemmt hatte.