Krefeld — die Stadt am Rhein, oder eben doch nicht

Die Bezirksregierung sagt: Was als Marketingidee geboren ist, darf ohne Genehmigung nicht auf offizielle Briefbögen.

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Krefeld am Rhein — Stadt wie Samt und Seide. So nennt sich die Stadt Krefeld in offiziellen Schreiben. Das hat etwas Verbindendes. Soll heißen: Wir gehören zusammen, von Gatherhof bis Uerdingen. Oder ist damit etwa eine Stadt gemeint, die es mit diesem Namen gar nicht gibt?

Der Uerdinger Jürgen Matz hat an dieser Sache zumindest Anstoß genommen und eine Aufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt — wegen der „Einführung eines nichtamtlichen Gemeindenamens ’Krefeld am Rhein.’ Das Schreiben liegt unserer Zeitung vor. Matz habe schon im vergangenen Sommer „Schriftverkehr mit dem Oberbürgermeister“ gehabt. Er habe auf die Problematik hingewiesen. Geändert habe sich nichts. Er wolle das ja gar nicht an die große Glocke hängen, sagt er. Er stellt fest, dass der Name „Krefeld am Rhein“ auf Logos, offiziellen Schreiben, Broschüren und Briefköpfen „ohne Ratsbeschluss und Zustimmung der Aufsichtsbehörde“ auftaucht. Der Name einer Stadt dürfe aber nicht einer Beliebigkeit z.B. des Stadtmarketings unterliegen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes (MHKGB NRW) gibt ihm Recht: „Die von Ihnen dargelegte Auffassung, dass die Verwendung eines solchen Signets auf offiziellen Briefbögen aus reinen Marketinggründen ohne Genehmigung durch das MHKGB NRW unzulässig ist, wird von mir sowie seitens des Ministeriums geteilt“, heißt es in der Antwort.

Ist das alles nur Folklore? Schimmert da der Lokalpatriotismus der Ortsteile durch, die gerne gelebte Eigenständigkeit? Uerdingen liegt am Rhein, Krefeld nicht. Matz sagt: „Ich bin meiner Bürgerpflicht nachgekommen. Ich möchte nur, dass Recht eingehalten wird. Eine Stadt Krefeld am Rhein gibt es nicht. Wir können nicht einfach irgendwelche Stadtnamen erfinden. Offensichtlich teilen das zuständige Ministerium und die Bezirksregierung diese Auffassung“.

Die Stadt bestätigte gestern auf Nachfrage den Vorgang sowie den Eingang des Schreibens der Bezirksregierung. Eine Genehmigung könne auch nicht vorliegen, „da eine solche Genehmigung nicht beantragt wurde“. Der Verweis zielt darauf, dass beide Begriffe „Krefeld am Rhein“ sowie „Stadt wie Samt und Seide“ seinerzeit als Imagekampagne unter Oberbürgermeister Gregor Kathstede aufgelegt wurden. Die Stadt Krefeld habe diesen Zusatz lediglich als Signet oder Logo verstanden, wie zuvor das „KR“, für das ebenfalls keine Genehmigung erforderlich war. Die Verwaltung prüfe nun, ob dieser Umstand durch Beantragung der Genehmigung kurzfristig „geheilt“ werden kann. Und führt aus: Den Begriff „Stadt wie Samt und Seide“ darf die Stadt Krefeld hingegen laut Mitteilung der Bezirksregierung auf den offiziellen Briefbögen weiter verwenden.