Staatsanwaltschaft gibt Überblick Tödlicher Kran-Einsturz im Krefelder Hafen: Das ist der Stand der Ermittlungen

Krefeld · Die Ermittlungen zum tödlichen Kran-Einsturz im Krefelder Hafen dauern an - was die Staatsanwaltschaft zum aktuellen Stand sagt.

Bei dem Einsturzes eines Krans in Krefeld war ein Mensch ums Leben gekommen.

Foto: Alexander Forstreuter

Die Ermittlungen zum tödlichen Kran-Einsturz im Krefelder Hafen dauern weiter an: Vor allem gelte es nun die Ergebnisse von Gutachtern und des Amtes für Arbeitsschutz abzuwarten, erklärte der Staatsanwalt Thomas Pelka unserer Redaktion am Freitag. Untersucht werde die Substanz des Krans, der Zustand der Konstruktion. Das Amt für Arbeitsschutz prüfe, ob arbeitsschutzrechtliche Vorschriften eingehalten wurden - etwa regelmäßige Überprüfungen und Unterweisungen.

Die Ermittlungen sollen vor allem die Frage klären, ob Fahrlässigkeit eine Rolle beim Einsturz des Krans gespielt haben könnte, zum Beispiel bei der Wartung, so der Krefelder Staatsanwalt weiter. Überprüft würde dann auch, wer dafür verantwortlich sein könnte. Noch sei das aber völlig unklar. Klarheit sollen die entsprechenden Gutachten bringen - erfahrungsgemäß könnten diese Wochen, bis Monate in Anspruch nehmen. Bei den Ermittlungen gebe es keine weiteren Nebenstränge, Hinweise auf Drittverschulden gebe es „überhaupt nicht“.

Der Einsturz des Krans, bei dem ein 33-jähriger Krefelder ums Leben kam, der sich in der Kanzel befand, war auch Thema im Verkehrsausschuss des Landes NRW. In einer entsprechenden Vorlage des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wird unter anderem erklärt, dass es sich bei dem betroffenen Kran nicht um eine Anlage des Hafens in Krefeld, sondern um eine einer dortigen Spedition handelt.

Auch der Kranhersteller ist nach den Angaben an den Ermittlungen beteiligt. Belastbare Erkenntnisse gebe es aber bisher nicht. „Kräne müssen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften regelmäßig überprüft und gewartet werden. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen dokumentiert werden“, heißt es in der Vorlage weiter.

(pasch)