Vorfall am Hauptbahnhof Mann im Gleisbett löst Notbremsung beim RB 33 aus

Krefeld · Der Mann hatte offenbar eine Abkürzung nehmen wollen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eröffnet.

Foto: dpa/Matthias Rietschel

Ein 46-jähriger Mann muss sich in den nächsten Wochen wohl wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Die Bundespolizei hat ein entsprechendes Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet, weil dieser am Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr die Gleise im Krefelder Hauptbahnhof überquert hatte. Der Zugführer einer einfahrenden Regionalbahn 33 musste deshalb eine Notbremsung einleiten. „Reisende, die sich im Zug befanden, wurden nicht verletzt“, heißt es im Bericht der Bundespolizei.

Alarmiert worden waren die Beamten von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn. Beim Eintreffen konnten die Bundespolizisten den Mann am Bahnsteig zu Gleis 1 feststellen und anschließend kontrollieren. Nach der Belehrung sowie der Eröffnung des Strafverfahrens wurde der Beschuldigte mit einem Platzverweis für den Krefelder Hauptbahnhof entlassen.

Die Bundespolizei verweist im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall auf die möglichen Gefahren in Bezug auf die Sicherheit an Bahnanlagen. „Das Betreten und Überqueren der Gleise ist auch an Bahnhöfen nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten“, heißt es. Generell führen Züge zwar mit verlangsamter Geschwindigkeit in den Bahnhof, allerdings könne es hinter dem Zug zu Luftverwirbelungen kommen, die Gegenstände und auch Personen zum Zug ziehen können, wodurch Lebensgefahr bestehe.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird nach § 315 Strafgesetzbuch je nach Schwere des Falls mit einer Geldstrafe oder mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten geahndet. Red