Ärger über „Steinwüsten“ Stadt Krefeld sagt tristen Schotter-Vorgärten den Kampf an

Krefeld · Am Dienstag verabschiedet der Krefelder Stadtrat dazu ein Konzept. Die Zahl der grauen Schotter-Gärten nimmt zu.

Wenig Grün im Vorgarten, dafür viel Stein und Schotter wie am Breitendyk möchte die Stadt verhindern. 

Foto: Andreas Bischof

Den „Steinwüsten“ in den Vorgärten wird in Krefeld endgültig der Kampf angesagt: Am Dienstag wird der Stadtrat dazu ein Konzept verabschieden, welches schon über einen längeren Zeitraum vorberaten worden ist. Strikte Verbote, wie sie dabei schon einmal im Gespräch waren, wird es aber nicht geben. Statt dessen wird vor allem auf Aufklärung gesetzt.

Klar ist: Die Zahl der grauen Schotter-Gärten nimmt zu. Das ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung so. „In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend zur Umwandlung bzw. Neuanlage von ehemals durchgrünten Vorgärten zu Steingärten zu beobachten“, heißt es in der Verwaltungsvorlage für Rat und Planungsausschuss, der sich bereits am vergangenen Donnerstag mit dem Konzept befasst hat. Diese Entwicklung sei nicht nur auf Neubaugebiete beschränkt, sondern betreffe alle Siedlungsbereiche.

Wie rechtssicher kann dagegen vorgegangen werden?

Die Folgen sind drastisch: Totalausfall der natürlichen Bodenfunktion. Habitatverarmung von Fauna und Flora. Verlust der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Verlust von klimaaktiven Flächen. Zunahme von Hitze-Inseln in der Stadt. Dies sind nur einige der von der Stadtverwaltung aufgezählten Punkte. Daher stellt sich nun die Frage, wie effektiv und rechtssicher gegen die Schottervorgärten vorgegangen werden kann.

Diese Frage hat sich die Verwaltung schon selbst beantwortet. „Bei Bestandsgebieten ist zu beachten, dass Steingärten Bestandsschutz genießen. Nachträgliche Festsetzungen durch die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans bzw. durch Neuaufstellungen können lediglich für die Zukunft verhindern, dass weitere Vorgärten in Steingärten umgewandelt werden.“ Was kann zusätzlich getan werden? Für Neubaugebiete soll es verbindliche Festsetzungen geben – das Baugesetzbuch gibt dabei Ermächtigungsgrundlagen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Blumen her. Eine Vorgartenbegrünung sei festzusetzen, „wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses in die Kanalisation, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig ist“, heißt es in dem Beschlussentwurf.

Verstärkt werden sollen zudem Aufklärung und Beratung

Um den Rückbau von bestehenden Schottergärten hinzubekommen, sollen bestehende Förderprogramme eingesetzt werden. So werden zum Beispiel Entsiegelungsmaßnahmen durch das Landesprogramm „Bodenschutz und Altlasten“ zu 80 Prozent gefördert. Auch über das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung könnte es Hilfen geben.

Verstärkt werden sollen zudem Aufklärung und Beratung in Bezug auf die Begrünung von Vorgärten. Ein von der Politik geforderter Flyer zu den Auswirkungen von Steingärten mit konkreten Anregungen zur naturnahen Bepflanzung wird derzeit durch den Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz erstellt. Er soll „zeitnah“ fertiggestellt werden.

So, wie gleich um die Ecke vom Breitendyk, am Josef-Brocker-Dyk, wäre es nach Ansicht der Stadtverwaltung besser.

Foto: Andreas Bischof

Auf Seiten der Politik zeigt man sich zufrieden mit dem Verwaltungsentwurf. Bisher sei die Anzahl der Schottergärten in Krefeld „überschaubar“, sagt der SPD-Planungsxperte Jürgen Hengst. Den Trend dazu, der auch durch die Werbung einschlägiger Baumärkte nachhaltig angestoßen wurde, gelte es aber zu brechen. „Die Stadt muss hier einen Vorbildcharakter haben.“

Aus ökogischer Sicht seien begrünte Vorgärten auf jeden Fall sinnvoll, so Hengst weiter. Erzwingen könne man sie aber nicht. An anderer Stelle, etwa bei den Dachbegrünungen, könne es bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne Vorschriften geben. So etwa beim B-Plan Fischeln Südwest, wo Dachbegrünungen vorgeschrieben würden.