St. Martinszüge St. Martin: Stadt ziert sich mit Antworten
Kliedbruch · Der Fackelzug im Kliedbruch und anderen Stadtteilen steht auf der Kippe.
Der Bürgerverein Kliedbruch sorgt sich um die Genehmigung seitens der Stadt zu seinem Martinszug am 13. November (WZ berichtete). Zu den aktuellen Fragen unserer Redaktion, warum die Genehmigung über sechs Wochen seit Einreichung des Antrages am 3. September dauerte, antwortet die Verwaltung nicht, erklärte allein allgemeingültig.
Aktuell lägen dem Veranstaltungsmanagement der Stadt Krefeld vier Anträge für Martinszüge vor, welche vorher der Genehmigung eines Infektionsschutz- und Hygienekonzeptes bedürfen. Diese Konzepte lägen der Verwaltung allerdings bisher noch nicht vor. Für drei weitere Martinszüge, die angemeldet wurden, bedürfe es der Vorlage eines Konzeptes nicht. Die Anträge für diese St. Martinszüge befinden sich zurzeit in der Prüfung durch die Polizei oder bereits zur Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde. Fünf weitere Institutionen hätten von der Durchführung eines Martinszuges in größerem Rahmen abgesehen und sich entschieden, auf nicht frei zugänglichen Flächen ein kleines Martinsfest zu veranstalten. Ein Veranstalter musste ebenfalls bei einer Teilnehmerzahl von knapp 500 Personen ein besonderes Infektionsschutz- und Hygienekonzept vorlegen. Dieses wurde bereits durch das Gesundheitsamt geprüft und somit genehmigt.
Infektions- und Hygienekonzept ab 300 Personen verpflichtend
Die Stadt führt weiter aus: Am 2. Oktober habe das Veranstaltungsmanagement der Stadt Krefeld ein Rundschreiben an alle Veranstalter von Martinszügen im Stadtgebiet Krefeld verschickt. Die Veranstalter seien darin auf die Regelungen der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung NRW aufmerksam gemacht worden. Nach dieser Landesverordnung ist es zwingend erforderlich, dass die Veranstalter ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 300 Personen ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept einreichen. Als Teilnehmerzahl wird dabei die Summe aller mitziehenden Personen sowie aller am Wegesrand stehenden Personen verstanden. Bis zum Versenden dieses Rundschreibens durch die Stadtverwaltung Krefeld hatte von noch keinem Veranstalter ein solches Konzept vorgelegen.
Aus den Veröffentlichungen des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) sowie der Bezirksregierung geht hervor, dass das Einreichen eines Infektionsschutz- und Hygienekonzeptes zwingend für die Genehmigung eines Martinszuges erforderlich ist.
Allen Veranstaltern war deshalb eine Frist bis zum 12. Oktober gesetzt worden. Bis dahin sollten die Konzepte vorgelegt sein. Red