Verbot AfD darf Krefelds Stadtwappen nicht verwenden

Krefeld · Die Krefelder Stadtverwaltung hat auf ein neues Profilbild der Partei auf Facebook reagiert. Zur Begründung verweist die Stadt auf die Gemeindeordnung.

Fahnen vor dem Krefelder Rathaus am Von-der-Leyen-Platz zeigen das Wappen der Stadt. Im Wappen ist unter anderem der Heilige Dionysius mit abgeschlagenem Kopf zu sehen.

Foto: Dirk Jochmann

Am 7. September hat der Kreisverband der „Alternative für Deutschland“ (AfD) sein Profilbild auf Facebook verändert. Was noch keine Nachricht wert wäre, wenn die Partei im neuen Profil nicht das Krefelder Stadtwappen – leicht verändert – eingearbeitet hätte. Von der Stadtverwaltung ist die AfD jetzt aufgefordert worden, das Wappen zu entfernen und auch in Zukunft dessen Verwendung zu unterlassen.

Michael Heepen von „Die Partei“ hatte das Oberbürgermeisterbüro in der vergangenen Woche über die Verwendung des Wappens durch die AfD informiert. „Bitte haben Sie Verständnis, dass die weitere Bearbeitung aufgrund der Vielzahl von Anfragen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann“, bekam er am 13. September zur Antwort.

Rechtsabteilung der Stadt
hat den Sachverhalt geprüft

Am vergangenen Montag erfuhr unsere Zeitung auf Anfrage bei der Pressestelle der Stadt zu dem Thema: „Der Fachbereich Recht hatte schon einen Hinweis auf die Grafik erhalten und prüft nun den Sachverhalt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, melden wir uns.“ Diese Prüfung ging dann recht schnell: Am Donnerstagmittag meldete sich Timo Bauermeister, Leiter der Pressestelle, mit einem schriftlichen Statement bei der WZ-Redaktion. Darin heißt es: „Die AfD Krefeld verwendet in ihrem Facebook-Auftritt in bildlich leicht abgewandelter Form das Krefelder Stadtwappen. Es ist trotz der Abwandlung für jedermann sofort als Krefelder Wappen zu erkennen.“ Die AfD sei daher von der Stadtverwaltung aufgefordert worden, das Wappen zu entfernen. Denn, so Bauermeister, „die Stadt erteilt grundsätzlich keine Genehmigungen zur Nutzung des städtischen Wappens durch politische Parteien.“

Zur Begründung verweist die Stadt auf die Gemeindeordnung, Paragraph 14 („Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.“), und das Bundesgesetzbuch, Paragraph 12, hin. „Aus §12 BGB steht der Stadt Krefeld ein Unterlassungsanspruch gegen den unbefugten Wappengebrauch zu. Durch die Verwendung des Stadtwappens – auch in der abgewandelten Form – kommt es zu einer Zuordnungsverwirrung, da beim Bürger der Eindruck entstehen kann, die Stadt Krefeld habe die Verwendung ihres Wappens gegenüber der Partei genehmigt. Dies entspricht nicht den Tatsachen.“

Die Stadtverwaltung gehe laut Bauermeister davon aus, „dass die Entfernung des Wappens unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Zugang des entsprechenden Schreibens, erfolgen wird“. Welche rechtlichen Konsequenzen es hätte, das Wappen nicht zu entfernen, ist der Stellungnahme nicht zu entnehmen

Das Wappen der Stadt Krefeld wurde am 3. Juli 1950 durch Ministerialerlass des Landes genehmigt. Es verbindet die Wappen von Krefeld und Uerdingen. In der Beschreibung heißt es: „Der gespaltene Wappenschild zeigt vorn in Silber den heiligen Dionysius mit Heiligenschein und rotem Ornat, den Bischofsstab in der Rechten, das abgeschlagene Haupt in der Linken, zu seinen Füßen ein goldenes Schildchen mit schwarzem Balken, hinten in blau über rot geteiltem Feld zwei abgewendete goldene Schlüssel, begleitet von silbernen Schilden mit schwarzen Balkenkreuzen.“

Die AfD hat das Wappen in ihrem Facebook-Logo stark vereinfacht und auf die Farben Blau, Rot und Weiß reduziert. Sie ist allerdings nicht die einzige Partei, die das Wappen in verfremdeter Form verwendet: Auch „Die Partei“ führt es auf Facebook und bei Parteiveranstaltungen seit Jahren im Schilde, wenngleich in satirischer stark verfremdeter Form. So sind zum Beispiel aktuell statt der goldenen Schlüssel zwei Bierkrüge zu sehen – und statt des abgeschlagenen Hauptes des Heiligen Dionysius der Kopf von Martin Sonneborn, Bundesvorsitzender von „Die Partei“.

Unsere Zeitung hat die AfD am Donnerstag per E-Mail um eine Stellungnahme gebeten, bis Redaktionsschluss aber noch keine Antwort erhalten.