Verkehr Die Ströer-Werbetafel in Oppum muss bis Januar weg
Stadt zieht Baugenehmigung für Standort Untergath zurück.
Die Stadt hat die Baugenehmigung für die digitale Werbetafel am Standort Untergath/Hauptstraße in Oppum endgültig zurückgenommen. Bereits Mitte September hatte, wie berichtet, das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der Stadtverwaltung gegen eine entsprechende Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen. Die Stadt Krefeld hatte zunächst einen Berufungsantrag bei Gericht zur Fristwahrung gestellt. Nun sei er nach erneuter stadtinterner Prüfung zurückgezogen worden.
Die Untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld hat – entsprechend der Weisung der Bezirksregierung – nun einen Bescheid zur Rücknahme der Baugenehmigung erstellt. Damit wird der Bauherr DSM Krefeld Außenwerbung mit einer Frist aufgefordert, die Werbeanlage zurückzubauen. Sollten keine Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden, müssen diese Arbeiten bis zum 3. Januar 2020 abgeschlossen sein.
Der Streit um die Werbetafel hatte seinen Auslöser schon im Jahr 2017. Am 15. Mai des Jahres war die Baugenehmigung von der Stadt erteilt worden. Doch Thilo Forkel, CDU-Ortsvorsitzender in Oppum, sah die Gefahr, dass die mehrere Quadratmeter große Tafel Autofahrer an der Kreuzung Untergath/Hauptstraße ablenken könnte.
Das sah offenbar damals auch schon die Bezirksregierung so. Am 3. Dezember 2018 wurde die Untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld angewiesen, die Baugenehmigung zurückzunehmen. Am 20. Dezember 2018 reichte die Stadt Krefeld eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Weisung der Aufsichtsbehörde ein. Am 19. September 2019 erging das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf, wonach die Klage abgewiesen wird.
Grund war, dass bei der Genehmigung kein vorgegebener Abstand von 40 Metern zur Autobahn eingehalten worden sei. Unzulässig sei die Klage aber auch, so hieß es damals, weil sie sich gegen eine Weisung der Bezirksregierung richtet, die Stadt sei eine „weisungsgebundene Behörde“. hmn