Krefeld will kein Alkoholverbot

Duisburg wird mit einer Testphase für die City starten. Hier haben Politik und Rathaus Bedenken.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Duisburg gilt selten als Stadt mit Vorbildcharakter. Gerade jetzt gucken aber viele aus dem Krefelder Rathaus auf den großen Nachbarn. Denn dort wird ein Thema behandelt, das für Krefeld als Beispiel dienen kann: Alkoholverbot in der Innenstadt.

Im Duisburger Rat sollte am Montag ein Konzept auf den Weg gebracht werden, das den öffentlichen Alkoholkonsum in der Innenstadt verbietet — erst einmal testweise vom 1. April bis zum 30. September. Die Ratsfraktionen wollen das Sicherheitsgefühl der Bürger steigern, ebenso wie die Attraktivität der Innenstadt. Ausgenommen sind Gaststätten und „besondere Anlässe“. Die Entscheidung in Duisburg wurde zwar aufgeschoben, es gilt aber als sicher, dass die Testphase im Mai starten kann.

Kritiker des Alkoholverbotes verweisen auf den Mangel an Beispielen für ein rechtssicheres Verfahren. Zuletzt scheiterte Freiburg an der Durchsetzung einer Testphase.

Auch die Vorlage aus Duisburg weist darauf hin. Eine Gesetzesinitiative im Land sei 2011 gescheitert, heißt es dort. Und „trotz unterschiedlicher Rechtsprechung zu Alkoholverboten aus anderen Bundesländern ist die Stadt Duisburg gehalten, nach eigenen Möglichkeiten zu suchen, dem Bedürfnis ihrer Bürger nach einer sicheren und störungsfreien Innenstadt Rechnung zu tragen“.

Während Städte wie Wuppertal Interesse durchblicken lassen und die Testphase in Duisburg „hochspannend“ finden, wie Sozialdezernent Stefan Kühn der WZ erklärt, sieht die Stadt Krefeld erstmal keine Chance auf ein generelles Alkoholverbot und verweist auf verschiedene Gerichtsurteile, in denen Städte mit gleichem Plan gescheitert sind.

FDP-Chef Heitmann verweist auf eine bestehende städtische Verordnung, die konsequent durchgesetzt werden müsse: „Bevor man nun in Krefeld entsprechend dem Duisburger Vorbild zu einem generellen Verbot von öffentlichem Alkoholkonsum in der Innenstadt schreitet, von dem dann aber wieder Gaststätten und ,besondere Anlässe’ ausgenommen werden müssten, sollte man nach Dafürhalten der FDP auf die gültige Ordnungsbehördliche Verordnung zurückgreifen und auf deren Einhaltung hinwirken. Dort werden in § 2 Abs. 3 verschiedene nicht bestimmungsmäßige Benutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen aufgeführt, darunter „in betrunkenem Zustand mit erkennbaren Ausfallerscheinungen und zur Abhaltung von Trinkgelagen“.

Die CDU sieht das ähnlich: „Wichtiger erscheint uns ein konsequentes Durchgreifen bei Alkoholgelagen und -exzessen. Hierzu muss der Kommunale Ordnungsdienst mit genügend Personal ausgestattet sein, und die Polizei muss sensibilisiert sein für das Geschehen auf bestimmten Plätzen, auf denen es der Erfahrung nach häufiger zu Alkoholmissbrauch kommt.“

Die SPD glaubt, „die Alkohol- und Drogenproblematik muss als komplexes Programm erfasst und auf dieser Erkenntnis ein breites Handlungskonzept erstellt werden“. Erfahrungen aus anderen Städten zeigten da Erfolge. „Dazu bedarf es einer umfassenden Strategie aus sozialpolitischen, ordnungspolitischen und städtebaulichen Maßnahmen. So wollen wir den Theaterplatz den Bürgerinnen und Bürgern in Krefeld wiedergeben.“

Andreas Drabben von der UWG geht das alles nicht weit genug. Seine Partei ist in den vergangenen Jahren mehrfach mit Anträgen gescheitert, ein Alkoholverbot durchzusetzen. Er fordert eine Testphase. „Positive Erprobungen und Vergleiche gibt es unter anderem aus Göttingen und Herne.“