Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer, ein 38-jähriger Willicher, unter Alkoholeinwirkung stand.
Er hatte keinen Führerschein und hatte den Mercedes ohne Wissen des Autobesitzers gefahren. Außerdem bestand gegen den Mann ein Haftbefehl. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur Strafvollstreckung gesucht. Dem 38-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Der Mercedes wurdesichergestellt. Die Strafhaft aufgrund des bestehenden Haftbefehls konnte der Willicher durch Bezahlen der geforderten Geldsumme abwenden. Den Mann erwartet nun ein weiteres Ermittlungsverfahren.