Das Ende auf dem Scheiterhaufen
Auch in Krefeld gab es Hexenprozesse. Die Geständnisse wurden unter Folter erpresst.
Krefeld. Über 250 Jahre hielt in Deutschland die Welle der Hexenprozesse an. Rund 100 000 Menschen, in der Hauptsache Frauen, wurden bis ins 17. Jahrhundert wegen Hexerei im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gefoltert und auf Scheiterhaufen verbrannt.
Einen wesentlichen Anteil am Ende der Hexenverfolgung hat sicherlich Friedrich Spee und seine Streitschrift "cautio criminalis". Dem Leben und Wirken des Jesuiten, aber auch den Auswirkungen der Hexenverfolgungen am Niederrhein widmet sich eine Ausstellung im Obergeschoss der Burg Linn.
Das wichtigste Handwerkszeug für die Ankläger war dabei der "Hexenhammer". Das Handbuch der Hexenverfolger wurde 1486 in Köln herausgegeben. Schon bald nach Erscheinen des Buches mehrten sich die Nachweise von Hexenprozessen auch am Niederrhein. Die älteste Nachricht stammte aus dem Jahr 1491. Schon ein Jahr später traf es den Krefelder Raum.
An einem Tag im Februar 1492 müssen Wachleute in Hüls an die Haustür von Nesgen to Range geklopft haben: Man habe sie als "Hexe" bezichtigt. Dann brachten sie die Frau in das Gefängnis der Hülser Burg. Die Quellen geben keine Auskunft, wieso und wer die Frau als Hexe bezeichnete.
"Zwischen 3 und 4 Uhr hat Nesgen to Range vor den Scheffen des Gerichts zu Hüls Heinrich Henschen und Goert in dem Backhuys gesagt und bekannt, dass sie dreierlei Haare und drei Eier unter Heinrich Plönkes Hofschwelle gelegt, und zwar ein Frauenhaar, ein Haar von Plönkes Pferden und eins von dessen Kühen."
In den folgenden Tagen wurde weiter gegen sie prozessiert, und in dieser Zeit wurde sie auch "peinlich" befragt - sie wurde gefoltert. Anschließend bekannte sie, sie habe drei Menschen mit Rat des Teufels behext. Diese wohnten alle am Inrath.
"Die Folter macht die Hexen", dieses war die feste Überzeugung des Jesuiten Friedrich Spee, ein Gegner der Hexenverfolgung. Diese Aussage stimmte aber nur zum Teil. Das damalige Strafrecht und die soziale Verflechtung vor allem in kleinen Städten und Dörfern waren wichtige Elemente bei dem Zustandekommen von Hexenprozessen. Die Folter bildete jedoch eine wesentliche Voraussetzung bei der Durchführung von derartigen Verfahren. Oft reichte es schon, den Beschuldigten die Folterinstrumente zu zeigen, um von ihnen die erforderlichen Aussagen zu erhalten. Reichte das nicht, legte man ihnen Bein- und Daumenschrauben an.
"Alles widerrufen ist umsonst", schrieb Friedrich Spee. "Gesteht sie nicht, so wird die Folter zwei, drei, vier Mal wiederholt." Nesgen to Range sollte auch noch einmal alle von ihr erpressten Aussagen widerrufen. "Nachdem nun Nesgen an dem Brandpfosten angeklammert und genagelt ihre Geständnisse widerrief, wissen wir in der Sache keinen Rath", schreibt das Hülser Gericht an die höhere Instanz nach Kempen.
"So soll man diese Nesgen herausführen und nach ihrem Bekenntnis richten. Unser Herrgott sei mit euch", lautete die Antwort aus Kempen. Das Urteil wurde vollstreckt, wahrscheinlich auf dem Kempener Richtplatz auf der Nordseite des Hülser Berges. Red