Landgericht: Psychisch Kranker bleibt in Klinik
Richter hofft auf eine Stabilisierung.
Krefeld. „Offensichtlich geht es heute um eine Unterbringung und nicht um eine Strafe“, gab der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung am Landgericht die Richtung vor. Der 33-jährige Krefelder war eigentlich wegen Diebstahl, Besitz von Betäubungsmitteln, Betrug, Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt.
Doch wegen seiner psychischen Erkrankung sei er schuldunfähig, befand das Gericht und ordnete seine weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Es folgte damit den Ausführungen des Sachverständigen, der dem Beschuldigten eine schizophrene Psychose und eine Abhängigkeit von Amphetaminen bescheinigte. Zuvor war der Mann bereits mehrfach stationär behandelt worden, hatte aber Therapie und betreutes Wohnen stets abgelehnt. Im Klinikum Königshof hatte er sogar Hausverbot.
Inzwischen zeigt der Beschuldigte Einsicht bezüglich einer Therapie, wie er vor Gericht versicherte. Der Richter äußerte sich erfreut, dass die medikamentöse Behandlung offensichtlich angeschlagen habe. Das Gericht halte allerdings eine weitere stabilisierende Behandlung unter ärztlicher Aufsicht für notwendig. Ziel sei es, dass der 33-Jährige danach wieder einem geregelten Alltag zugeführt werden und wie gewünscht einen Handwerksberuf erlernen könne.
Der Richter sagte, der Beschuldigte sei sicher kein gewalttätiger Mensch. Seine Taten seien vielmehr durch die psychische Erkrankung ausgelöst worden. Dabei kam es in mehreren Fällen zu Körperverletzungen. Unter anderem hatte sich der Beschuldigte dem Hausverbot wegen Zechprellerei in einer Gaststätte widersetzt und einen Angestellten geschlagen.
Die heftigste Auseinandersetzung lieferte er sich mit einem Mann, dem er zuvor grundlos Schläge angedroht hatte. Statt sich zu entfernen, holte dieser einen Holzknüppel aus der Garage, um seinem Gegenüber „Angst einzujagen“. Der so Bedrohte trat daraufhin den Mann, nahm ihm den Knüppel ab und schlug ihn damit. wop