Landgericht: Sexuelle Nötigung und Drohen mit der Maschinenpistole?

Mann streitet Vergewaltigung ab.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Die Liste der Beschuldigungen gegen den 48-jährigen Krefelder ist lang. Sie umfasst den Vorwurf der sexuellen Nötigung seiner Lebensgefährtin, die Bedrohung derselben und anderer Beteiligter mit einer Maschinenpistole und das Erschießen eines Hundes. Am dritten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer plädierte der Staatsanwalt auf insgesamt fünf Jahre und drei Monate Haft.

Er sprach am Dienstag von einer typischen Beziehungstat mit eindeutiger Machtausübung. Das Erschießen des vermeintlichen Kampfhundes sei keinesfalls eine Notsituation gewesen, sondern vielmehr eine reine Machtdemonstration zur Einschüchterung seines Opfers.

Als besonders schwerwiegenden Fall bezeichnete der Staatsanwalt die Bedrohung von drei Personen mit einer Maschinenpistole — was der Beschuldigte durch Warnschüsse in Richtung Wand und Boden untermauerte. Zuvor hatte er sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft, in der sich auch seine Partnerin aufhielt.

Diese bezichtigt den Angeklagten außerdem, mit Gewalt und gegen ihren ausdrücklichen Willen Geschlechtsverkehr erzwungen zu haben. Der Beschuldigte streitet jedoch Gewaltanwendung ab und spricht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Seine Verteidigerin führte an, dass es Tage nach der Tat zu einvernehmlichem Sex gekommen sei. Die Beziehung sei überhaupt von ständigen Trennungen und Versöhnungen gekennzeichnet gewesen. Im Übrigen habe der Beschuldigte alle Vorwürfe bis auf die Vergewaltigung eingeräumt.

Gegen den Krefelder sprechen eine Vielzahl von Vorstrafen und mehr als 15 Jahre Haft. Das Urteil wird für den 13. Juni erwartet. wop