Westwall Linke stützen CDU bei Westwall-Einspruch

Seit Dienstag sieht es so aus, als habe der Einspruch gegen die Verkehrsberuhigung Erfolg. Denn auch die Linke wird als Zünglein an der Waage mit der CDU stimmen.

Foto: Dirk Jochmann

Aktualisierung, Dienstag, 14.50 Uhr: Die CDU hat am späten Montagabend entschieden, dass sie gegen das Votum des Bauausschusses für eine autofreie Gestaltung des Karlsplatzes Einspruch einlegen wird. Mit dem Einspruch muss sich nun der Rat in seiner Sitzung am 29. September befassen. Das ist so, weil ein Fünftel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder — vier CDU-Vertreter — den Protest unterstützen. Frist- und formgerecht, so Geschäftsführer Peter Koenen, habe man den Protest dem Ausschussvorsitzenden Jürgen Wettingfeld zugeleitet, der am Dienstag „unverzüglich“ Oberbürgermeister Frank Meyer unterrichtet habe.

Und seit Dienstag sieht es so aus, als habe der Einspruch Erfolg. Denn auch die Linke wird als Zünglein an der Waage mit der CDU stimmen. Sie will zwar die Verkehrsberuhigung direkt vor dem KWM beibehalten, plädiert aber für eine beidseitige Befahrbarkeit des Westwalls auf der Gegenspur, um eine Durchgängigkeit Richtung Südwall zu gewährleisten.

Nach Auffassung der CDU sind bei dem Beschluss für die einseitige Sperrung des Westwalls vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum (KWM) Bürgerinteressen und stadtplanerische Überlegungen nicht vernünftig abgewogen worden. Anwohner, auch IHK und Handwerker hätten sich vehement für eine Öffnung des Westwalls in südlicher Richtung ausgesprochen. Folgt eine Mehrheit im Rat dem Einspruch, muss das Thema neu diskutiert werden.

Krefeld. Die CDU-Fraktion erwägt einen zweiten Anlauf für die Öffnung des Karlsplatzes. Der Bauausschuss hatte sich in der vergangenen Woche mehrheitlich (10:6) für das künftige Verkehrskonzept und den Museumsvorplatz im Rahmen des Stadtumbaus West ausgesprochen — und damit gegen CDU, FDP und mehr als 1500 Krefelder Bürger gestimmt. Die fordern die sofortige Öffnung und eine auch künftige Befahrbahrkeit beider Fahrspuren.

Mit einem Einspruch gegen die Entscheidung des entscheidungsbefugten Bauausschusses will die CDU das Ruder doch noch rumreißen. Rechtsgrundlage hierfür sind Paragraph 57, Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW und die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Wenn innerhalb einer Frist von acht Tagen von einem Fünftel der Ausschussmitglieder beim Ausschussvorsitzenden Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird, muss dieser unverzüglich den Oberbürgermeister informieren. Über den Einspruch entscheidet dann der Rat. Die nächste Sitzung ist für den 29. September angesetzt.

Die Entscheidung, ob mindestens vier der stimmberechtigten CDU-Mitglieder des Bauausschusses dem Einspruch folgen, wird in der Fraktion fallen.

Auch die UWG hat sich bereits wegen des Beschlusses zum Karlsplatz an den Oberbürgermeister gewandt. Ruth Brauers (UWG) kam erst drei Stunden nach Beginn der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Bauausschuss. Nun fordert sie wegen Missachtung des „Minderheitenschutzes“, einen abschließenden Ratsbeschluss herbeizuführen.