Spruchkammer: Reiner Hohn ruft Fußballer zur Ordnung

Reiner Hohn ist seit Anfang Juli Vorsitzender der Kreisspruchkammer. Immer häufiger muss er nach Tätlichkeiten ermitteln.

Krefeld. In der Regel ist ein Fußballspiel nach 90 Minuten beendet und die Punkte sind verteilt. Manchmal aber wird nachgekartet, vor allem dann, wenn das Spiel nicht den Regeln entsprechend verlaufen ist oder Spieler sich daneben benommen haben. In diesen Fällen wird der Spielbericht sowie ein möglicher Sonderbericht des Schiedsrichters der Spruchkammer des Fußballkreises 6 (Kempen/Krefeld) zugeleitet, die dann tätig wird.

Seit Anfang Juli ist Reiner Hohn Vorsitzender dieser Spruchkammer. Der Krefelder Sportfunktionär hat das Amt von Fred Rabeneck aus Nettetal übernommen, der über viele Jahre dieses Amt inne hatte, aber aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten wollte.

Der 58-Jährige, der gleichzeitig 2.Vorsitzender des TSV Bockum (Gesamtverein) ist, ist nun der Herr über die Verfahren, an deren Ende für die Beschuldigten Spielsperren, empfindliche Geldstrafen, Verweise und manchmal auch ein kompletter Ausschluss vom Spielbetrieb stehen. Die Katalog der Strafen der Spruchkammer ist vielfältig.

Hohn rückte damit vom Posten des Beisitzers, den er seit drei Jahren inne hatte, auf den Stuhl des Vorsitzenden. "Es ist eine hochinteressante Tätigkeit und macht mir sehr viel Spaß", sagt Hohn. Dabei verhehlt der Bockumer aber nicht, dass diese Tätigkeit mit sehr viel Aufwand verbunden ist. "Ich war mit meiner Ehefrau nur acht Tage in Urlaub, doch ist in dieser kurzen Zeit eine ganze Menge zusammen gekommen", verweist Hohn auf den hohen Stapel Briefe auf seinem Schreibtisch.

Über Arbeit kann sich der Spruchkammervorsitzende nicht beklagen. In diesem Jahr gab es bereits 14 Sitzungen des Gremiums mit insgesamt 27 Verhandlungstagen. In dieser Woche hat Hohn gleich zwei Verhandlungstage mit jeweils zwei Verfahren angesetzt. Die Sitzungen finden alle im Vereinsjugendheim des SC Union Nettetal statt. Mit dem Eingang des Schiedsrichter-Sonderberichtes beginnt die Tätigkeit von Hohn, der nach Sichtung der Unterlagen einen Verhandlungstermin bestimmt und die beteiligten Vereinsvertreter, die entsprechenden Spieler sowie den Schiedsrichter einlädt.

"Anhand des Sonderberichtes, dem Sitzungsverlauf und den Aussagen der Beteiligten und Zeugen können wir uns dann ein Bild machen", schildert Hohn den Ablauf. Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, der dann vor der Bezirksspruchkammer verhandelt wird.

"Derzeit haben wir sehr viele Fälle von Tätlichkeiten auf den Fußballplätzen, insbesondere in den B- und C- Kreisligen", berichtet Hohn. Interessant dürfte ein Verhandlungstag am 21. Oktober werden, an dem über den Spielabbruch der A-Liga-Begegnung SV St. Tönis gegen Rasensport vom 19.September verhandelt wird.

Der Schiedsrichter hatte den Akteuren von Rasensport zwei Ampelkarten und drei Rote Karten gezeigt, die daraufhin aus Verärgerung geschlossen das Feld verließen (die WZ berichtete). "Abwechslung gibt es in diesem Bereich genug, auch wenn sich einige Dinge wiederholen", sagt Hohn.