Luftreinhalteplan: Behörde hat Schilder vergessen
Krefeld. Der Krefelder Luftreinhalteplan ist beim Thema Kölner Straße eindeutig: "Zwischen Unter-/Obergath und BAB-Anschlussstelle Meerbusch-Osterath wird auf der Kölner Straße ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eingerichtet."
Das gilt ab dem 1. November. Damit Lkw-Fahrer auf ihrem Weg in die Krefelder Innenstadt die A44 in Fichtenhain statt in Fischeln verlassen, müssen Schilder sie auf das Durchfahrtverbot hinweisen. Eine WZ-Anfrage bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf, wann die Schilder aufgestellt werden, führte am Donnerstag zu einem verblüffenden Eingeständnis: "Wir haben das vergessen und werden uns so schnell wie möglich darum kümmern", so Bernd Hamacher, Sprecher der Behörde. re