Mordversuch: Angeklagter ist vorbelastet
44-Jähriger stieg schon bei einer anderer Frau ein.
Krefeld. Überraschungen sind bei Gericht nicht selten. So sah sich der Verteidiger in der Fortsetzungsverhandlung um den Mordversuch des Angeklagten an seiner Ex-Freundin und deren drei Kindern aus Gesundheitsgründen nur für 30 Minuten verhandlungsfähig. Immerhin konnte geladenen Zeugen noch abgesagt werden.
Dem 44-Jährigen wird von der 2. Großen Strafkammer vorgeworfen, im August letzten Jahres einen Brandanschlag auf die Wohnung seiner Ex-Freundin verübt zu haben, der durch einen Bekannten der Frau verhindert werden konnte (die WZ berichtete). Da der Angeklagte die 31-Jährige immer wieder bedroht und terrorisiert haben soll, hatte sie zu ihrem Schutz wohlweislich den befreundeten Bewacher engagiert.
Der Richter nutzte die kurze Verhandlungsdauer, um ein ähnliches rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Krefeld gegen den Beschuldigten aus dem Jahr 2012 zu verlesen. Darin wurde der Krefelder überführt, eine andere Ex-Freundin durch einen Einbruch in ihre Wohnung eingeschüchtert und bedroht zu haben.
Verlesen wurden Handy- und SMS-Protokolle des Beschuldigten zum aktuellen Tatvorwurf, in denen er wie auch vor Gericht seine Schuld bestreitet. Zitat: „Zu solch einer krankhaften Tat wäre ich nicht fähig. Ich bete, dass man den Täter findet.“ Aus den Gesprächen geht unter anderem auch hervor, dass der Angeklagte bereits wegen Körperverletzung sowie dem Besitz und Handel von Drogen verurteilt wurde.
Das Gericht hat sich auf eine längere Prozessdauer eingestellt, was an den drei folgenden Fortsetzungsterminen ablesbar ist. Die nächste Überraschung ist schon am 15. April zu erwarten, für den der Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten angekündigt hat. Weitere Verhandlungen sind für den 6. und 27. Mai terminiert. wop