Outokumpo Flugblätter ohne Zustimmung verteilt
Krefeld · Outokumpo Nirosta hat zwei Betriebsräte abgemahnt, die dagegen jetzt vor dem Arbeitsgericht klagen.
Das Krefelder Stahlwerk Outokumpu Nirosta kommt in Sachen Betriebsrat nicht zur Ruhe. Derzeit laufen zwei Verfahren von Betriebsratsmitgliedern vor dem Arbeitsgericht in Krefeld, die sich gegen eine Abmahnung wehren. Diese gab es für das Verteilen von Flugblättern.
Gleichzeitig muss sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zweiter Instanz mit der Betriebsratswahl im Frühjahr befassen. Die hatte das Arbeitsgericht Krefeld Anfang August auf Antrag von vier unterlegenen Wahlbewerbern für unwirksam erklärt. Dagegen hatte der gewählte Betriebsrat Beschwerde zur nächst höheren Instanz eingelegt. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es nach Aussage eines Gerichtssprechers noch nicht. Zuerst hätten beide Seiten noch Zeit, ihre Standpunkte schriftlich zu vertreten.
Laut Unternehmen sei keine
Kürzung bei Vergütung geplant
Die beiden Abmahn-Verfahren sind da schon weiter. Jeweils einen ersten Gütetermine gab es bereits. Eine Einigung kam dabei allerdings nicht zustande. Die Mitarbeiter sollen ohne Zustimmung des Arbeitgebers Flugblätter verteilt haben, in denen es hieß, dass sich die Belegschaft darum sorge, dass das Stahlunternehmen in Krefeld übertarifliche Vergütungen einsparen wolle. Die Verteilaktion soll allerdings vor den Werkstoren stattgefunden haben und könnte daher von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, befand die Richterin. Zu klären sei aber noch, ob der Inhalt der Wahrheit entspricht, denn Pläne einer Kürzung stünden bei Outokumpu derzeit nicht zur Debatte, sagte die Unternehmensanwältin im Termin. Ähnlichen Inhalts war auch der zweite Termin gegen den weiteren Mitarbeiter.
Outokumpu will sich
zu Verfahren nicht äußern
Auch in diesen beiden Verfahren haben die Streitparteien nun Zeit, ihre Positionen noch einmal zu begründen. Weiter verhandelt werden soll am 7. Dezember und am 24. Januar.
Outokumpu will sich zu den Verfahren auf Anfrage der Redaktion nicht äußern. Zu Problemen mit dem Betriebsrat oder der Zufriedenheit der Mitarbeiter am Standort wollte man keine klaren Aussagen machen. „Grundsätzlich pflegen das Standort-Management und der Standort-Betriebsrat stets einen ergebnisorientierten Dialog zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Entwicklung des Unternehmens“, teilte die Unternehmenssprecherin Natalie Herzberg-Schaub mit. Auch sei die Zufriedenheit der Mitarbeiter dem Unternehmen sehr wichtig. Deshalb würden hierzu jedes Jahr an allen Standorten Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Die Teilnahme an der Befragung steige von Jahr zu Jahr an. Wie das Ergebnis aussieht, sagte die Sprecherin allerdings nicht.
Derzeit ist noch der Betriebsrat im Amt, dessen Wahl für unwirksam erklärt wurde. Das bleibt er auch noch, bis das Landesarbeitsgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden hat.
Betriebsrat wird erst neu gewählt, wenn Urteil vorliegt
Alle Vereinbarungen, die in diesem Zuge zwischen dem Betriebsrat und Outokumpu getroffen wurden, behielten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Gültigkeit. „Zurzeit gibt es keinen Termin für eine Neuwahl des Betriebsrates am Standort Krefeld, da zunächst der Ausgang der Verhandlung am Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgewartet werden muss“, so Herzberg-Schaub. Dieser Termin dürfte wohl erst im nächsten Frühjahr liegen.