Die polizeiliche Pressearbeit orientiere sich an landesweiten Standards der Polizei NRW, dem sogenannten Medienerlass. Danach erfülle sie unter anderem die Informationspflicht nach § 4 Landespressegesetz NRW und schaffe die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien. „Die Pressestelle der Polizei trifft dazu aus der Vielzahl der täglichen Einsätze zur Gefahrenabwehr und Straftaten eine Auswahl“, heißt es.
Dies sei notwendig, weil allein in Krefeld pro Tag durchschnittlich 270 Einsatzanlässe zu sichten und zu bewerten seien, davon zwischen 50 und 100 Straftaten.
Zur Objektivierung könne im Einzelfall geboten sein, den Sachverhalt durch Vernehmungen zu ermitteln und zu erhärten. Hier gelte der Grundsatz: Richtigkeit vor Schnelligkeit. Daher würden einige Sachverhalte unverzüglich berichtet, andere aus polizeitaktischen Gründen später oder gar nicht.