Prozess: Dieb holte Fernseher aus Patientenzimmern
25-jähriger zu 18 Monaten Haft verurteilt. Gutachter: Angeklagter hat „keine große Neigung, an sich zu arbeiten“.
Krefeld. Es schien, als sei der Bestrafte froh, dass der Krefelder Amtsrichter das Urteil sprach: 18 Monate Haft. Auf der Anklagebank saß ein 25-jähriger Kasache, der vor seiner Inhaftierung in Krefeld wohnte. Dort hatte er von November 2010 bis zur Festnahme durch die Polizei am 23. Februar 2011 insgesamt mehr als 20 Straftaten verübt.
Mehrmals hatte er aus Patientenzimmern der Klinik Königshof Fernsehgeräte im Wert von 400 bis 500 Euro gestohlen und in der Szene auf dem Theaterplatz an Unbekannte verkauft. Oft schlich er sich auch in Häuser ein und hebelte Kellerverschläge auf.
Dabei erbeutete er Werkzeugtaschen und elektrisches Gerät. Einmal brach er in eine Wohnung ein, um Wertgegenstände mitgehen zu lassen. Die gestohlenen Sachen verkaufte er sofort, um sich dafür Drogen zu beschaffen.
Vor dem Amtsgericht gab er alle Taten zu und „entschuldigte“ sie mit seiner Drogenabhängigkeit. Der herbeigezogene medizinische Gutachter bescheinigte dem Mann aufgrund seiner Drogenabhängigkeit eine Psychose und eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Wörtlich hieß es: „Herr E. hat keine große Neigung, an sich zu arbeiten, vor allem, wenn er wieder Suchtmittel genommen hat“.
Der heute 25-Jährige war mit seiner Mutter aus Kasachstan über Moldavien nach Deutschland gekommen und hatte hier eine Sonderschule besucht. Einen Schulabschluss hat er nicht und auch keine Berufsausbildung.
Früh geriet er mit dem Gesetz in Konflikt, verbüßte eine einjährige Jugendstrafe und erhielt zahlreiche Geldstrafen für Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Wiederholungsgefahr, lehnte eine Bewährung ab und ließ den Haftbefehl in Kraft.
Der Verteidiger versuchte seinen Mandanten, der den Eindruck eines doppelt so alten Menschen machte, zu trösten und resümierte „Solch ein Problem muss die Gesellschaft lösen, hier hilft das Strafrecht nicht“.