Prozess: Stieftochter missbraucht und Wohnung angezündet
38-Jähriger seit Mittwoch auf der Anklagebank. Psychiater bescheinigt ihm Hang zu jungen Mädchen.
Krefeld. Mit gepackter Reisetasche stellte sich René A. auf einen Parkplatz und wählte den Polizei-Notruf. „Ich habe meine Tochter missbraucht. Holen Sie mich ab“, erklärte er sinngemäß am Abend des 17. Mai. A. wurde wunschgemäß abgeholt, aber nach der Vernehmung am Morgen auf freien Fuß gesetzt: Haftgründe wurden nicht gesehen.
Am frühen Abend packte René A. erneut die Reisetasche, ehe er in seiner Wohnung im zweiten Stock eines Hauses an der Dionysiusstraße einen Brand legte, der seine Vergangenheit „auslöschen“ sollte.
Seit Mittwoch muss sich der 38 Jahre alte Alkoholiker vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. 22-maliger sexueller Missbrauch seiner zehnjährigen Stieftochter und schwere Brandstiftung werden ihm vorgeworfen. Auch diese Tat räumt er ein.
Ein Knall riss die Hauseigentümerin an jenem Mittwoch kurz nach 18 Uhr aus der Ruhe. René A. hatte den Papierschirm einer Lampe mit Schnipseln persönlicher Dokumente gefüllt, Lack hinzugekippt und mit einem Butangas-Brenner angezündet.
Die Kartusche befand sich laut Angeklagtem nur 20 Zentimeter von der Lampe entfernt. Der Inhalt des Behälters verpuffte mit derartiger Wucht, dass die Zimmerdecke angehoben wurde, Scheiben barsten. „Zehn Tonnen Druck pro Quadratmeter“, so der Brandsachverständige.
René A. hatte am Morgen nach seiner Entlassung „nur“ zwei Flachmänner Wodka getrunken, nicht viel für seine Verhältnisse. Zuvor hatte er eine zweiwöchige Entgiftung hinter sich. Als Motiv für seine Tat nannte er „Wut und Enttäuschung“ darüber, dass seine Frau nach siebenjähriger Ehe die Scheidung wollte.
Weil es bedingt durch ständige Streitereien keinen Sex mehr unter den Eheleuten gab, bediente sich A. der kleinen Stieftochter. Etwa ein halbes Jahr missbrauchte er sie, während die Mutter arbeitete und der kleinere Bruder draußen spielte. Anfang 2011 zog er in eine eigene Wohnung an der Dionysiusstraße.
Per SMS schickte er seiner Frau eine Morddrohung. In der Reisetasche hatte er ein Messer, mit dem er zumindest anfangs seine Frau töten wollte.
Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten den Hang zum Alkohol und zu jungen Mädchen. Schon 1993 hatte A. in Bochum eine Elfjährige missbraucht und die Mutter bedroht.
Schon im Gespräch mit dem Psychiater war dem arbeitslosen Industriemechaniker klar, dass ihm Sicherungsverwahrung droht, da er auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.