Prozess: Straßenräuber auf dem Weg der Besserung
Angeklagte hatten Revision eingelegt. Haftstrafen statt Entziehungsanstalt.
Krefeld. Eigentlich wollten die beiden Angeklagten am 22. Januar 2010 einen Drogendealer um sein Geld und seine Drogen erleichtern. Aber der geplante Raub konnte nicht stattfinden.
Also suchten sich die beiden heute 20-jährigen Krefelder und ein Komplize einen Fahrradfahrer aus, der zufällig an ihnen vorbeiradelte. Sie dachten er sei auf dem Weg zu eben jenem Dealer und werde auf dem Rückweg sicherlich auch Bargeld und Drogen haben.
In einer engen Gasse passten sie ihn ab, zerrten ihn vom Rad und bedrohten ihn mit einer Schreckschusspistole. Die Beute bestand aus 100 Euro und einem Mobiltelefon.
Vor exakt einem Jahr bekamen sie dafür von der ersten großen Strafkammer in Krefeld die Quittung. Zwei Jahre Gefängnisstrafe auf Bewährung für den einen und drei Jahre ohne Bewährung für den anderen. Letzterer musste sich noch weitere Straftaten anrechnen lassen, die den Schuldspruch für ihn erschwerten.
Das Urteil fochten beide mit dem Rechtsmittel der Revision an. Der Bundesgerichtshof hob es dann auch zumindest in Bezug auf die Strafe auf und verwies es zurück ans Landgericht. Es sei nicht genügend berücksichtigt worden, dass die Angeklagten aufgrund von Drogenproblemen eventuell in einer Entziehungsanstalt hätten untergebracht werden können.
Am Montag hat die zweite große Strafkammer darüber zu entscheiden. Am Ende blieb es bei den Schuldsprüchen. „Ihre Verteidiger haben schon im letzten Verfahren das Bestmögliche für Sie herausgeholt“, sagt der Vorsitzende Richter in Richtung der beiden jungen Männer.
Beide Männer sagen beide, dass sie zwar regelmäßig Joints geraucht hätten, aber nie süchtig gewesen seien. Auch ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt ihnen zwar einen problematischen Drogenmissbrauch, aber noch keine Sucht. Jedenfalls bei weitem nicht genug, um sie in eine Entziehungsanstalt einweisen zu lassen.
Die Männer haben inzwischen nach eigenen Angaben den Drogen und der Kriminalität abgeschworen. Sie blicken optimistisch in die Zukunft. Der eine ist vor vier Monaten Vater geworden. Der andere macht während seiner Haftzeit eine Ausbildung zum Industriemechaniker und kann mit etwas Glück danach direkt in dem Beruf anfangen zu arbeiten.