Bebauung Rheinblick: Der Zeitplan steht
Die Verabschiedung des B-Plans wird für die Sitzung des Rates im Februar vorbereitet.
Krefeld. In der Februarsitzung des Rates soll der Satzungsbeschluss für den B-Plan 772, oder: Rheinblick, endgültig verabschiedet werden. Danach können Baugenehmigungen erteilt werden, damit es losgehen kann. Die Bauverwaltung arbeitet mit einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen, damit der Plan rechtlich unanfechtbar ist. „Wir müssen die Bedenken und Anregungen nach der zweiten Offenlegung solide abarbeiten“, sagt Nobert Hudde, Fachbereichsleiter Stadtplanung. „Die Eingaben von Currenta waren besonders umfangreich.“ Derweil ist bei zwei Investoren die Ungeduld deutlich spürbar. „Wir möchten schnell anfangen“, erklärt Investor Lutz Remmert, Generalbevollmächtigter der First Retail.
Remmert will sich mit seinen drei großen, als Querriegel von Stararchitekt Hadi Teherani geplanten Gebäuden, auf möglichen Lärm vom Currenta-Anleger einstellen. „An den zum Rhein gelegenen, östlichen Kopfenden der Häuser, wo der Lärm auftritt, werden wir bautechnisch nachbessern.
So sollen die untergeordneten Räume wie Bäder, Küchen und Abstellräume mit nicht zu öffnenden Elementen nach Norden ausgerichtet werden; Balkone, Schlaf- und Wohnzimmer nach Süden für den ,seitlichen Meerblick‘, also Richtung Rhein.“ Für den Investor ist das Thema Gewerbelärm „rein theoretisch“.
Es werde der Fall angenommen, bei welchem alle möglichen Geräuschquellen zeitgleich entstehen und zusammengerechnet würden. „Der Chemiepark soll seinen Betrieb nicht einstellen“, betont Remmert. „Wir müssen Kompromisse finden und stehen stets zu Gesprächen mit den Verantwortlichen zur Verfügung. Wir sind zu Konzessionen bereit und können uns Anpassungen für den Bereich nördlich des Platzes vorstellen. Hier werden von Currenta die Überschneidungen von Sicherheitsabständen zum Wohnungsbau befürchtet.“
Der Krefelder Investor Ulrich Schmitter will an der Südspitze des Areals ein spektakuläres Ensemble errichten lassen. „Wir sind 600 Meter von der Lärmquelle entfernt. Da ist der Schall geringer“, erklärt er. Seine Gebäude seien längs des Rheins anders ausgerichtet. Schmitter hat einen Lärmgutachter beauftragt, der die Situation geprüft und auch das bestehende Lärmgutachten bewertet hat. „Wir haben eine Langzeitmessung von 16 Tagen durchgeführt und von den angeblichen 110 Dezibel, die am Anleger entstehen könnten, nichts gehört. Etwas anderes als den Lärm der vorbeifahrenden Schiffe gab es nicht. In den Wohnungen herrscht absolute Ruhe.“
Sollte die Hochwasserpumpe in Betrieb gehen, müssten allerdings gekippte Fenster geschlossen werden. Schmitter findet: „Der B-Plan muss nach der zweiten Offenlage beschlossen werden. Jetzt muss das Ding durch.“
Was Düsseldorf und Köln gelinge, müsse auch in Krefeld klappen, zumal mit dem Slogan „Krefeld am Rhein“ geworben werde. Er hat sich ebenso wie Remmert in Hamburg umgesehen, wo Wohnen in der Hafencity entsteht. „Dort gibt es 20 B-Pläne und es wurde gegen keinen geklagt. Dabei werden Container verschifft, deren Lärm eine ganz andere Qualität hat.“