Für den zukünftigen Geltungsbereich zwischen Hohenbudberger-, Dujardinstraße und dem Rhein liegt der Stadt seit drei Jahren für den nördlichen Bereich eine Bauvoranfrage für ein neues Bordell mit 20 Zimmern vor. Die Stadt möchte im Rahmen des B-Planentwurfs innerhalb der geplanten Gewerbegebiete Bordelle und bordellartige Betriebe jedoch ausschließen.
So könnten Konflikte mit den künftigen Bewohnern der Neubauten von vornherein ausgeschlossen werden. Entsprechend hatte die Stadt die Bauvoranfrage 2012 zurückgestellt, wogegen der Antragsteller geklagt hatte. Letztendlich ohne Erfolg. Die Stadt hatte in Folge am 24. Oktober 2013 eine zweijährige Veränderungssperre angeordnet. yb