Schwägerin sexuell genötigt?

46-Jähriger war mit Schwester seiner Frau liiert.

Foto: Strücken, Lothar (Archiv)

Krefeld. Vor dem Schöffengericht musste sich ein 46-jähriger Krefelder verantworten, weil ihm die Staatsanwaltschaft sexuelle Nötigung und Bedrohung vorwirft. Der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Mann soll im vergangenen Jahr seine damalige Lebensgefährtin, die Schwester seiner verstorbenen Frau, in der gemeinsamen Wohnung zu einer besonders erniedrigenden sexuellen Handlung gezwungen haben.

Am Morgen des 16. Mai habe er, so der Vorwurf der Anklage, die Frau aufs Bett gezogen und sie gezwungen, ihn oral zu befriedigen. Die Frau konnte sich danach losreißen und hatte am gleichen Tag bei der Polizei eine Strafanzeige erstattet.

Einige Monate später, so ihre Aussage als Zeugin und Nebenklägerin, habe der inzwischen aus der Wohnung ausgezogene Mann ihr angedroht, sie „umzulegen“, wenn sie in einem Ermittlungsverfahren gegen ihn aussagen würde.

Das Schöffengericht hörte vier Zeugen, darunter die Geschädigte und den seinerzeitigen Ermittlungsbeamten. Auch der Bruder des Opfers, der als Angehöriger auf das Recht der Auskunftsverweigerung verzichtete, wurde vernommen, dazu eine damals mit der Anzeige befasste Polizeibeamtin.

Die Vernehmungen gestalteten sich dadurch schwierig, dass neben dem Vorsitzenden Richter die Staatsanwältin und eben zwei Verteidiger ihre Fragen stellten.

Der Angeklagte und die Geschädigte warfen sich gegenseitig erheblichen Alkoholkonsum vor und bestritten vehement, selbst dem Alkohol besonders zuzusprechen. Da Aussage gegen Aussage stand, vertagte sich das Gericht auf den 11. April, um zwei weitere Zeugen zu hören.