Gericht Sechs Jahre Gefängnis für Raub und Einbrüche
Einbrüche und Raubüberfall: Milde Strafe nach Geständnis mit Reue.
Krefeld. Manchmal dauert es etwas länger bis die strafende Hand der Justiz einen Straftäter erreicht. Im Fall eines 36-jährigen Mannes waren es mehr als fünf Jahre. In der Zeit von September 2009 bis Februar 2010 war er unter anderem in Krefeld, Meerbusch und Duisburg in mehrere Einbrüche und einen Raubüberfall verwickelt. So stellte es die Zweite Große Strafkammer am Montag in ihrem Urteil fest. Für sechs Jahre und sechs Monate muss er dafür ins Gefängnis. Seine Komplizen, die bereits im Mai 2012 verurteilt wurden, mussten zum Teil für zehneinhalb Jahre hinter Gittern.
Mit denen hatte der Angeklagte bereits am Montag ein Wiedersehen. Denn vier von ihnen saßen im Zeugenstand. Sie hatten Mühe, sich an die Geschehnisse von vor nunmehr sechs Jahren zu erinnern, oder wollten es nicht. Vor allem musste Ihnen der Vorsitzende Richter mehr als einmal deutlich machen, dass sie als Zeugen nun nicht mehr das Recht zu schweigen haben oder Lügen können, dass sich die Balken biegen. Denn das dürfen sie nur als Angeklagte. Seinerzeit hatten sie eisern geschwiegen. So kam am Montag bei manch einem die Aussage zustande, dass er bei einem Raubüberfall auf eine 79-jährige Frau in Meerbusch gar nicht dabei gewesen wäre - obwohl er dazu verurteilt wurde. „Also wurden Sie damals zu Unrecht verurteilt?“ Auch diese Frage stellte der Vorsitzende Richter mehr als einmal.
Meist retteten sich die Zeugen dann aber doch vor einer erneuten Anklage wegen Falschaussage dadurch, dass sie zugaben zumindest in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein und sonst auf Erinnerungslücken verwiesen. Die Strafe des Angeklagten fiel laut der Urteilsverkündung auch deshalb im Vergleich zu seinen Komplizen so milde aus, weil er ein „offenes, von offensichtlicher Reue getragenes Geständnis“ abgelegt hatte. So dauerte der Prozess gegen den Mann, der im Juni im kroatischen Dubrovnik gefasst und im Juli ausgeliefert wurde, nur zwei Verhandlungstage. Das Verfahren gegen seine nunmehr schweigenden Komplizen erstreckte sich damals über eineinhalb Jahre.
Das Gericht lag mit seiner Entscheidung ziemlich genau in der Mitte zwischen der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von sieben Jahren und acht Monaten gefordert hatte, und der Verteidigung. Die hatte eine Freiheitsstrafe von möglichst unter sechs Jahren gefordert.
Der Angeklagte gab einerseits an, dass er einsehe, Strafe verdient zu haben, wünschte sich aber andererseits nur möglichst kurz ins Gefängnis zu kommen, weil er sich in der Zeit im Ausland eine neue Familie aufgebaut habe. Letztlich konnte ihn das natürlich nicht vor dem Gefängnis bewahren, denn die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam, aber sie mahlen stetig.