Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung: "Es ist geradezu ein Wunder, dass sie ihre Nachbarin nicht umgebracht haben."
Der Angeklagte Manfred S. pflegte die 83-Jährige, auf die er eingeschlagen haben soll, noch wenige Monate zuvor liebevoll. Möglicherweise hatte er es auf ihr Geld abgesehen. Der Verurteile leidet unter Hirnschwund, einer schweren Krankheit, die ihn vermutlich emotional verändert hat. bra/neuk