Diese fallen allerdings aufgrund ihrer Größe und des Umfangs unter die Baumschutzsatzung der Stadt. Da es sich um ein Privatgrundstück handele, auf dem die Bäume stehen, hätten sie kein Anhörungsrecht, falls der Eigentümer eine Änderung des Bebauungsplans beantragen würde. Die Anwohner sammeln nun Unterschriften gegen das Fällen der Bäume.
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