Sexuelle Belästigung: Gericht zweifelt Aussage der Zeugin an

Ein 60-Jähriger soll die Tochter seiner ehemaligen Partnerin unsittlich berührt haben.

Symbolbild

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Krefeld. Die Staatsanwältin beschuldigt einen 60-Jährigen aus Finnentrop (Sauerland), die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin in mindestens 48 Fällen unsittlich berührt zu haben. Darüber hinaus habe er das Kind bedroht, dass es in ein Heim komme, wenn es der Mutter davon berichte. Sie lebten damals in Krefeld in einer gemeinsamen Wohnung, das Mädchen war zum Zeitpunkt des mutmaßlich ersten Übergriffs sieben Jahre alt.

Am Montag sagten die Mutter, die vermeintlich geschädigte, heute 21-jährige Tochter und die zweite Tochter vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts aus. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden sie vernommen. Danach kamen dem Gericht offenbar Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe. Das Verfahren wurde ausgesetzt und ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt.

Der Angeklagte hatte zuvor die Tat bestritten. „Ich habe dem Mädel nie etwas getan, sie weder bedroht noch ihr Gewalt angetan“, beteuerte er.

Die vermeintlichen Taten liegen lange zurück. Sie sollen zwischen Januar 2000 und Dezember 2004 begangen worden sein. Der Beschuldigte habe die Frau mit ihren zwei Kindern damals in einer Notsituation in seiner kleinen Wohnung aufgenommen. Dort hätten alle vier Personen in einem Zimmer geschlafen, bis eine benachbarte Wohnung freigeworden sei.

Danach hätten die Kinder ein eigenes Schlafzimmer in der oberen Etage bekommen. Ein Übergriff sei schon wegen der beengten räumlichen Verhältnisse kaum unbemerkt möglich gewesen, sagte der Beschuldigte. Auch den Vorwurf seiner Ex-Freundin, er habe die Kinder geschlagen, wies er strikt zurück. Vielmehr habe er sich um die Kinder gekümmert und ihnen bei den Hausaufgaben geholfen.

Dann sei die Beziehung auseinander gegangen. Wie die Frau jetzt plötzlich darauf komme, ihn zu Unrecht zu beschuldigen, könne er sich nicht erklären. „Ich stehe da, wie die Kuh vorm Scheunentor.“