Sexueller Übergriff im Trinkermilieu?
Verfahren um Missbrauch und Körperverletzung wieder aufgenommen.
Krefeld. Im Mai dieses Jahres versuchte das Amtsgericht schon einmal, die Ereignisse um sexuellen Missbrauch und Körperverletzung vor eineinhalb Jahren aufzuklären. Angeklagt ist ein 45-jähriger Krefelder aus dem Trinkermilieu am Lutherplatz. Die Erstverhandlung blieb ohne Erfolg, weil Zeugen wegen Falschaussagen und teils alkoholbedingter Erinnerungslücken nicht zur Wahrheit beigetragen haben und andere der Verhandlung gleich ganz ferngeblieben sind.
Das Gedächtnis hat sich bei den bereits damals angehörten Zeugen in der wieder aufgenommenen Verhandlung nicht gerade verbessert. Auch die Aussagen der erstmals vernommenen Zeugen spiegeln Erinnerungslücken wider.
So will sich die Hauptgeschädigte, die sich derzeit aus anderen Gründen in Haft befindet, nicht an sexuelle Übergriffe des Angeklagten erinnern können.
Laut Polizeiangaben hatte sie zur Tatzeit 2,1 Promille Alkohol im Blut. Die Anklage kam erst durch die Polizei zustande, die von Angehörigen der Szene gerufen wurde. Auf die Frage des Richters, ob die Geschädigte die Tat als erledigt betrachte, antwortete sie, es passiere doch so viel jeden Tag. Als er wissen wollte, ob sie es schon einmal mit einer Therapie wegen ihrer Alkoholsucht versucht habe, sagte sie, ihre gegenwärtige Haft sei die beste Therapie.
Die als Zeugin des sexuellen Übergriffs geladene Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der er drei von fünf Kindern hat, gestand, bei der ersten Einvernahme durch die Polizei gelogen zu haben. Sie habe den Vorfall nicht selbst gesehen, sondern sei von einer Anwesenden zur Falschaussage verleitet worden. Einen Rückzug machte sie außerdem als selbst Geschädigte beim Vorwurf der Körperverletzung durch einen Tritt des Angeklagten gegen ihre Hüfte. Dafür kämen außer ihrem früheren Lebensgefährten auch zwei andere Beteiligte in Frage. Auch bei dieser Zeugin wurde ein hoher Blutalkoholwert von 2,4 Promille zur Tatzeit ermittelt.
Am 15. November steht die Fortsetzung der Verhandlung an. Dann sollen weitere Augenzeugen und Polizeibeamtinnen gehört werden.