Rheinblick Rheinblick: Probleme bei Hochwasserschutz ausgeräumt?

Krefeld. · Bezirksregierung sieht keine unüberwindbaren technischen Probleme. Zulassungsverfahren startet im Januar.

Investoren brauchen bei großen Projekten manchmal einen langen Atem. So auch bei Rheinblick, bei dem die Dr. Schmitter Immobilien KG aus Krefeld und der Bielefelder Projektentwickler KRP-Finanz Quartier Rheinblick KG nun schon seit Jahren auf den Startschuss für das renommierte Wohnbauprojekt am Uerdinger Ufer in Millionenhöhe warten. Während zu Beginn des Jahres die Gespräche zwischen dem nahen Chemiepark und der Stadt deswegen noch auf Hochtouren liefen, ist es in den vergangenen Monaten ruhig geworden. Aus dem Rathaus heißt es, man arbeite an einer dritten Offenlage des Entwurfs für den Bebauungsplan. Darin einfließen sollen auch die beauftragten Fachgutachten (zu Seveso III beziehungsweise Lärmgutachten), die derzeit erarbeitet werden. Bereits im Sommer 2016 hatte die Stadt die Offenlage des Entwurfs angekündigt. Doch dann musste nachgebessert werden bei Hochwasser-, Schallschutz und den Abstandsgrenzen. Zumindest beim Thema Hochwasserschutz geht es laut Bezirksregierung Düsseldorf jetzt voran.

Gutachten zu notwendigen Abständen ist in Arbeit

Bereits nach Ostern hatte die Stadt Krefeld eine Lösung für das mögliche Hochwasserproblem bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Stadt plant im Bereich Rheinblick eine Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage. Die Unterlagen liegen laut Bezirksregierung seit Ende Mai im zuständigen Dezernat vor und wurden auf Verfahrenstauglichkeit wie Vollständigkeit und vieles mehr geprüft. „Da derzeit keine unüberwindbaren technischen Schwierigkeiten zu erkennen sind, wird nach geringer Nachbesserung der Unterlagen durch die Stadt Krefeld das ergebnisoffene Zulassungsverfahren termingerecht Anfang 2020 starten. Die Verfahrensdauer des Zulassungsverfahrens wird nach derzeitiger Einschätzung etwa sechs Monate betragen“, teilt auf Nachfrage unserer Zeitung die Pressesprecherin der Bezirksregierung, Dagmar Groß, mit.

Aus Sicht des Chemieparks sind wichtige Punkte nicht geklärt. Zum Thema Schallschutz stehe man weiterhin mit der Stadt in Abstimmung. „Fachrechtliche Entwicklungen machen es erforderlich, dass die gutachterliche Betrachtung angemessener Abstände von dem geplanten Rheinblick-Projekt zum Chempark aktualisiert werden (die sogenannte Seveso III-Richtlinie). Das Gutachten wurde von der Stadt Krefeld beauftragt und ist derzeit in Bearbeitung“, sagt dazu Pressesprecherin Karoline Gellrich. Und das könne dauern, wie man von anderen Standorten wisse.

Die Abstände der Chemieanlagen zur geplanten Wohnbebauung, Lärmemissionen am Tag ebenso wie in der Nacht, vor allem durch den Schiffsanleger des Chemieparks sowie die Sicherung von weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für die dort ansässigen Industriebetriebe sind Punkte, die Chemiepark-Leiter Lars Friedrich Sorgen bereiten – und eine einvernehmliche Einigung mit der Stadt erschweren.

Die Festlegung eines Mischgebietes im Bebauungsplan ist aus Sicht des Unternehmens unumgänglich, da die zulässigen Lärmwerte für ein Wohngebiet bereits jetzt überschritten würden. Bei einem Mischgebiet gelten andere Lärmschutzwerte. Gleichzeitig wünscht sich das Unternehmen langfristige Sicherheit. In der nahen Rheinstadt Köln hatte eine Mieterin einer Luxuswohnung in den sogenannten Kranhäusern auf dem Hafengelände nachträglich wegen Lärm- und Geruchsbelästigung der Binnenschifffahrt geklagt. Recht bekommen hat sie jedoch nicht. Das Amtsgericht (Aktenzeichen 223 C26/11) urteilte: Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung anmietet, muss damit rechnen, dass es dort zu Emissionen von Frachtschiffen kommen kann.