Fischeln Angeschossene Krähen im Bruch

Spaziergängerin fand verletzte Tiere und mokiert sich über Freizeitjäger. Die Bejagung ist allerdings rechtens.

Krefeld. Susanne Goertz kann es nicht fassen. Beim Spaziergang mit dem Hund ihrer Mutter fand sie einen angeschossenen Krähenvogel. „Es ist wohl wieder soweit: Jagdzeit“, schreibt sie an die WZ. „Über Sinn und Unsinn dieses Unterfangens in unseren städtischen Gebieten lässt sich trefflich streiten. Über das, was sich im Fischelner Bruch abspielte, sicher nicht.“

Bereits um sechs Uhr morgens hatte sie am Samstag Schüsse im Naherholungsgebiet gehört. „Nachdem die ersten Schüsse von Freizeitjägern abgefeuert wurden, konnte man ab nachmittags auf angeschossene Krähenvögel treffen“, berichtet sie mit Empörung. „Vom Hund aufgestöbert, fand ich eines der Tiere so schwer verletzt, dass es sich nicht mehr in die Lüfte erheben konnte — aber eben auch so stümperhaft angeschossen war, dass es noch nicht sterben konnte.“

Es seien auch kaum noch Feldhasen zu sehen, dafür aber scheuende Pferde auf den Weiden, ärgert sie sich weiter. „Was sollen diese alljährlich auftretenden Aktivitäten?“, fragt sie. Es sei sicher nichts zu sagen gegen einen Jäger, der gewissenhafte Hege betreibt. Aber hier werden — wie es in den vergangenen Jahren geschah — ganze Freizeitjäger-Trupps auf die letzten verbliebenen kleinen Tiere losgelassen.“ Und die „Saison“ fange gerade erst an, erklärt Susanne Goertz.

Bei Nachfrage erklärt Melanie Paeßens von der Polizeipressestelle, dass bei ihnen keine Meldung über die Schüsse eingegangen sei. Für den städtischen Fachbereich Ordnung, dazu gehört die Untere Jagdbehörde, erklärt Stadtsprecher Timo Bauermeister: „Rabenkrähen und Elstern dürfen vom 1. August bis Ende Februar des Folgejahres bejagt werden. Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen.“

Soweit erforderlich, habe auch eine ausreichende Nachsuche stattzufinden, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Insbesondere bei Flugwild ist jedoch der Erfolg einer Nachsuche nicht immer gewährleistet, da die Tiere trotz Verletzung oft noch weite Distanzen zurücklegen. Werden solche Tiere von Bürgern gefunden, sollte der Jagdausübungsberechtigte für diesen Bereich hierüber informiert werden.“