50 Grundstückseigentümer betroffen Fischelner müssen Grundsteuer nachzahlen
50 Grundstückseigentümer waren bislang nicht veranschlagt. Doch die Verpflichtung verjährt nicht.
Krefeld. Das Prinzip der Steuergerechtigkeit gilt auch für Fischeln. Anlass für Zweifel daran bot die Feststellung, dass Grundstückseigentümer im Fischelner Neubaugebiet seit Jahren keine Grundsteuer zahlten. Eine entsprechende Anfrage der FDP sollte Licht ins Dunkel bringen. Das gelang in der Sitzung des Finanzausschusses — wenn auch nicht zur vollen Zufriedenheit Joachim Heitmanns (FDP).
Peter Mertens, Leiter des Fachbereichs Finanzen, verwies auf die Zuständigkeit des Finanzamtes, das die Feststellung des Einheitswerts und die Mitteilung des Grundsteuermessbescheids versäumt hatte. Vor allem Hausbesitzer am Kaarster Weg, Am Germannshof, Am Wetscheshof, An der Beek, Kütterweg und Kütterheide waren verschont geblieben — allesamt im Fischelner Süden gelegen.
Auf entsprechende Nachfragen hat das Finanzamt aktuell 50 Grundstückseigentümern Erklärungen zur Ermittlung des Einheitswerts übersandt. Die betroffenen Haushalte seien bereits von der Stadt erfasst, erläuterte Peter Mertens. Ein finanzieller Verlust sei der Stadtkasse nicht entstanden. Die Nachforderungen beziehen sich auf die Jahre ab 2011, „Verjährungen entstehen nicht“, sagt Mertens. Eine Erklärung für den Ausfall in Fischeln gibt es nicht, nur den allgemeinen Verweis des Finanzamtes auf eine „angespannte Arbeitssituation“ und „überproportionalen Arbeitsanfall“.
Den Arbeitsaufwand will auch die städtische Finanzverwaltung in Grenzen halten. Insofern machte Kämmerer Ulrich Cyprian es vom Votum des Ausschusses abhängig, ob er den 16-Fragen-Katalog der UWG beantworten soll. Dieser lehnte ab, um die städtischen Mitarbeiter nicht zu blockieren. Ein selbstständiger Blick in den Haushalt beantworte viele Fragen, auch die, wie hoch die Kosten für den Bürgermeister in 2014 waren.