Urinieren am Theater: Landgericht weist Zivilklage ab

Anwohner wollten die Stadt mit Hilfe des Gerichts dazu zwingen, dem wilden Urinieren am Theater Einhalt zu gebieten. Doch die Richter stellten fest: Nicht die Stadt ist der Störer.

Krefeld. Urinierende und grölende Zeitgenossen an und auf der Freitreppe zum Plateau auf der östlichen Seite des Stadttheaters (Färberstraße) hatten die Eigentümergemeinschaft des gegenüber gelegenen Wohn- und Geschäftshauses zu einer Zivilklage gegen die Stadt veranlasst.

Argumentiert wurde auch mit dem Wertverlust der eigenen Immobilie. Ziel der Nachbarschaftsklage vor dem Landgericht: Die Stadt als Grundstückseigentümerin solle verhindern, dass Personen diese Stelle zu bestimmten Zeiten betreten können. Ein Stahlzaun schützt seit Monaten das eigentliche Plateau vor Pinklern von der Theaterplatz-Szene.

Das Landgericht wies die Klage der Eigentümer am Donnerstag ab. Begründung: Die Störung der Nachbarschaft gehe ja nicht von der Stadt aus, sondern von Dritten. Die sind, so eine Augenzeugin aus dem Objekt, inzwischen auf andere Plätze ausgewichen: "Gerade hat noch einer ins Gebüsch auf dem Ostwall-Mittelstreifen uriniert."

Persönlicher Tipp von Polizeisprecher Dietmar Greger: "Wer trinkt, braucht eine Toilette. Warum stellt man dort nicht ein mobiles Klo auf oder baut eine versenkbare Toilette? Andere Städte tun das für ihre Randgruppen doch auch."