Krefeld. Urinierende und grölende Zeitgenossen an und auf der Freitreppe zum Plateau auf der östlichen Seite des Stadttheaters (Färberstraße) hatten die Eigentümergemeinschaft des gegenüber gelegenen Wohn- und Geschäftshauses zu einer Zivilklage gegen die Stadt veranlasst.
Argumentiert wurde auch mit dem Wertverlust der eigenen Immobilie. Ziel der Nachbarschaftsklage vor dem Landgericht: Die Stadt als Grundstückseigentümerin solle verhindern, dass Personen diese Stelle zu bestimmten Zeiten betreten können. Ein Stahlzaun schützt seit Monaten das eigentliche Plateau vor Pinklern von der Theaterplatz-Szene.
Das Landgericht wies die Klage der Eigentümer am Donnerstag ab. Begründung: Die Störung der Nachbarschaft gehe ja nicht von der Stadt aus, sondern von Dritten. Die sind, so eine Augenzeugin aus dem Objekt, inzwischen auf andere Plätze ausgewichen: "Gerade hat noch einer ins Gebüsch auf dem Ostwall-Mittelstreifen uriniert."
Persönlicher Tipp von Polizeisprecher Dietmar Greger: "Wer trinkt, braucht eine Toilette. Warum stellt man dort nicht ein mobiles Klo auf oder baut eine versenkbare Toilette? Andere Städte tun das für ihre Randgruppen doch auch."