Kritik an CDU Staderdyk: Klaer nennt Staders Würdigung „misslungen“

Der Bezirksvorsteher Nord kritisiert das Verhalten der Christdemokraten in seinem Bezirk und bezeichnet es als „fragwürdig“. Der Bürgerverein sieht die ausgebliebene Einladung zur Einweihung eines Straßenschildes im Gedenken an Hermann-Josef Stader als Affront.

Ute Begger und Astrid Stader (Töchter von Hermann-Joseph Stader) enthüllen das Schild.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Die Einweihung des Straßenschildes „Staderdyk“ im Inrath am vergangenen Wochenende, zu dem die CDU eingeladen hatte, schlägt Wellen. Der Vorsteher des Bezirks Nord, Ralph-Harry Klaer, kritisiert die Geschehnisse in einem offenen Brief an alle Bezirksvertreter und den CDU-Parteivorsitzenden Marc Blondin. Das Verhalten des Vorsitzenden der CDU-Fraktion in Nord, Walter Fasbender, sei „fragwürdig“ und das Ganze eine „misslungene Würdigung von Hermann-Josef Stader“. Diesem langjährigen CDU-Ratsmitglied und Bezirksvorsteher Nord zum Gedenken hatte der Bürgerverein Inrath die Benennung einer neuen Straße in Staderdyk vorgeschlagen. Alle Bezirksvertreter waren dem einstimmig gefolgt. „Herr Stader erlangte über die Grenzen des Nordbezirkes hinaus durch sein ehrenwertes Wirken die nachhaltige Anerkennung aller Parteien und der breiten Bevölkerung“, so Klaer.

Dass zu der Einweihung nun weder der OB, die erste Bürgermeisterin, er selbst als Bezirksvorsteher und der Vorsitzende des Bürgervereins Inrath, Rolf Hirschegger, eingeladen wurden, kritisiert Klaer. Alle hätten Stader persönlich gekannt und sich für die Benennung des Staderdyks eingesetzt. Auch von Einladungen an weitere Bezirksvertreter oder beratende Mitglieder sei ihm nichts bekannt, so Klaer. Für Rolf Hirschegger sei es „ein Affront gegen den Nord-Bezirk“.

Da Fasbender seiner Bitte nach Aufklärung nicht nachgekommen sei, will Klaer nun von Marc Blondin wissen, ob er diese Veranstaltung gutheißt. „Mir ist es neu, dass es zulässig ist, dass Parteien in Kommunalparlamenten öffentliche Bauwerke einweihen dürfen. Deshalb habe ich den Vorgang zur rechtlichen Bewertung an die Verwaltung gegeben.“