Eltern in Angst: „Auf die Sicherheit unserer Kinder wird keine Rücksicht genommen“
An der Glockenspitz beschleunigen Autos genau vor der Kindertagesstätte.
Krefeld-Oppum. Lastwagen donnern vorbei, Reifen quietschen, Autohupen ertönen beinahe ständig. Wenn Dilan Türkan Ceylan-Sippel aus dem Fenster ihres Hauses an der Glockenspitz schaut, wird ihr oft angst und bange. Denn gegenüber liegt die Kinderinsel, eine Kindertagesstätte in privater Trägerschaft. Ceylan-Sippel ist dort Vorstandsmitglied. "Für die Kinder, die unsere Tageseinrichtung besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation sehr gefährlich", sagt sie.
Ein Grund sei, so Ceylan-Sippel, dass an der Kreuzung Glockenspitz/Glindholzstraße, Richtung Stadtmitte, für beide Spuren eine Geradeaus-Fahrt möglich ist. "Genau in Höhe des Eingangsbereichs unserer Kindertagesstätte, sind die Autofahrer gezwungen, wegen dort parkender Fahrzeuge, einspurig zu fahren. Dies bedeutet, dass sich die Autos auf der rechten Spur, direkt nach der Ampel, auf die linke einfädeln müssen. Die Folge: Beim Umschalten der Ampel auf Grün beschleunigen viele Fahrer sehr stark, um möglichst vor dem auf der linken Spur startenden Verkehr hinüber zu ziehen. Die auf der linken Spur ziehen durch, um die von rechts kommenden nicht hereinlassen zu müssen."
Die engagierte Frau hat bereits Ortspolitiker informiert und ihr Anliegen in der Bezirksvertretung Oppum-Linn vorgetragen. Auch die Mitglieder der Verkehrsschau haben sich dort umgesehen, aber mit deren Antwort will sie sich überhaupt nicht zufrieden geben.
In der Antwort heißt es: "Die Fahrspurenaufteilungen vor der Lichtsignalanlage Glockenspitz /Glindholzstraße (zweispurig) und nach ihr (einspurig) sind korrekt und dienen zudem auch der Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung, da sich der Fahrzeugführer nach der Einmündung Glindholzstraße auf der Glockenspitz einfädeln muss, um einspurig Richtung Buddestraße weiterzufahren."
Des Weiteren sei die Glockenspitz eine Vorbehaltsstraße, auf der die Regelgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer beträgt; nur bei besonderen Unfallsituationen und objektiven Gefahrenstellen (zum Beispiel vor Schulen) sei eine Einschränkung möglich. In dem Schreiben aus dem Fachbereich Bau und Planung heißt es weiter: "Wenn Eltern in der zweiten Reihe vor der Kindertagesstätte parken, um dort ihre Kinder aus- bzw. einsteigen zu lassen, führt besonders dieses unerlaubte Verhalten zu den beschriebenen gefährlichen Situationen."
Ceylan-Sippel fragt sich ernsthaft, wie die Mitglieder der Verkehrsschau gearbeitet haben. "Insbesondere an der Aussage, ,Eltern in zweiter Reihe parken ’, ist zu erkennen, dass die Situation vor Ort nicht hinreichend geprüft worden sein kann. Auf dem genannten Stück ist ein Parken in zweiter Reihe nicht möglich, da dann die Fahrbahn versperrt wäre."
Auch die Erklärung, die Regelgeschwindigkeit könne nur bei objektiven Gefahrenstellen, zum Beispiel Schulen, eingeschränkt werden, mag Ceylan-Sippel nicht akzeptieren: "Sind Kinder unterhalb des Einschulungsalters umsichtiger im Straßenverkehr, so dass diese Gefahrenstelle im Falle der Kita nicht anerkannt werden könnte?"
Sie wundert sich, dass wenige Meter weiter vor dem Berufskolleg Glockenspitz ein Verkehrschild steht, das auf Schulkinder aufmerksam macht.