Flachsmarkt: Passierscheine für Geschäftsleute
Während Anwohner sich mit ihrem Personalausweis ausweisen können, müssen Geschäftsleute und Lieferanten einen Passierschein vorweisen, um während des Flachsmarkts durch den gesperrten Ortskern fahren zu dürfen.
Krefeld. Während des Flachsmarktes zu Pfingsten ist der Linner Ortskern wieder für auswärtige Besucherautos gesperrt. Bewohner des Quartiers Rheinbabenstraße/Hermann-Rademacher-Straße/Danziger Platz/Ostpreußenstraße/Pastoriusstraße/Greiffenhorst, In der Elt und Kurkölner Straße können sich bei der Einfahrt durch Personalausweis oder Kraftfahrzeugschein ausweisen. Geschäftsleute und deren Angestellte - auch Lieferanten - brauchen einen Durchfahrtschein, den die Bezirksverwaltungsstelle Linn, Rheinbabenstraße 110, ausstellt (di.-do., 8 bis 12.30 und 14 bis 16.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr).