Steuerbetrug: Selbst Staatsanwalt wollte Bewährung
Immobilienhändler und sein Steuerberater sind verurteilt. Richter: „Strafe ist das Äußerste des Vertretbaren“.
Krefeld. Wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen verhängte das Krefelder Landgericht gegen den türkischstämmigen Immobilienhändler Sadik D. aus Krefeld eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Von 2004 bis 2007 soll er mit Hilfe seines mitangeklagten Steuerberaters Dieter B. durch Immobiliengeschäfte nie bezahlte Provisionen und Renovierungskosten über Scheinrechnungen von der Steuer abgesetzt haben. Auch Dieter B. kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Ein Jahr und sieben Monate wegen Mithilfe zur Steuerhinterziehung in sechs Fällen, so das Urteil.
Der Staatsanwalt hatte für den ehemaligen Steuerberater von Sadik D. eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten gefordert. Sadik D. hatte er wegen des erheblichen Schadens für 3 Jahre und 3 Monate hinter Gittern sehen wollen.
"Wir wissen auch, das diese Bewährungsstrafen das Äußerste des Vertretbaren und sicherlich dazu angetan sind bei der Bevölkerung Unverständnis hervorzurufen", räumte der Vorsitzende der zweiten großen Strafkammer Herbert Luczak ein. Aber nur durch den Umstand, dass er in Freiheit ist, so das Gericht, könne er weiter arbeiten um seine Schulden bei der Staatskasse zu begleichen.
Zuvor hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass durch die Steuerhinterziehung des Sadik D. über seine Krefelder Immobilien- und Hausverwaltungsfirma ein beträchtlicher Schaden von mehr als eine halbe Million Euro entstanden war.
Dazu kommen noch rund 300.000 Euro an nicht geleisteter Gewerbesteuer. "Allerdings müsse man sein Geständnis und seine Mithilfe bei der Wahrheitsfindung positiv berücksichtigen." Der 50-jährige Sadik D. hatte zunächst sieben Monate in U-Haft gesessen, war aber dann im Juni gegen eine Kaution 100.000 Euro entlassen worden.
Sadik D. hatte eingeräumt, dass er durch seine Bemühungen, die Steuerschuld zurückzuzahlen auch seinen Wandel und den Beginn eines neuen ehrbaren Lebens dokumentieren wolle.
Dies sei ihm bisher auch recht gut gelungen, so das Gericht. Ein Großteil seiner Steuerschulden habe er bereits zurückgezahlt. Die jetzt noch fehlenden 280.000 Euro hätte er aus einem anderen Immobilienverkauf erwirtschaften wollen. Dieser war jedoch in dem Moment geplatzt, als sein Vertragspartner mitbekam, dass sich die Steuerfahndung für das Geschäft interessiere.
Den ebenfalls weitgehend geständigen Steuerberater Dieter B. belegte das Gericht zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe mit einem lebenslangen Berufsverbot. "Er hat unter besonderer Verletzung seiner beruflichen Verpflichtung gehandelt", so die Kammer. Er habe das Berufsverbot verdient. In seiner Branche solle man solche Dinge aufklären und nicht noch schlimmer machen.