Brauchtum Steuerurteil freut Jecken

Der Bundesfinanzhof stärkt mit seinem Entscheid Karneval als Brauchtum. Das freut viele Krefelder.

Foto: Dirk Jochmann

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München sorgt bei den Karnevalisten und Gesellschaften in Krefeld für Erleichterung. Die obersten Steuerrichter hatten Ende November 2016, veröffentlicht Anfang Februar, ausdrücklich den Karneval als Brauchtum anerkannt. Diese Klarstellung war nötig geworden, weil eine weit zurückliegende Kostümparty mit dem Titel „Nacht der Nächte“ in Bergisch-Gladbach vom dortigen Finanzamt als nicht brauchtumsgerecht mit dem Steuersatz von 19 Prozent belegt worden war. Das Finanzgericht Köln hatte einem Einspruch stattgegeben und nur sieben Prozent verlangt.

Franz Coumans (CCC) begrüßt Entscheidung der Richter

Die damalige Tanz-Veranstaltung in Bergisch-Gladbach, bei der die Gäste zwar kostümiert waren, war nach Ansicht des BFH eine ganz gewöhnliche Party zur Karnevalszeit. Deshalb erkannte der BFH den 19-prozentigen Steuersatz. Er argumentierte wie folgt: „Brauchtumspflege setzt voraus, dass die Veranstaltung selbst durch Elemente des Karnevals in seiner traditionellen Form gekennzeichnet ist.“

Die Geschäftsführer und Schatzmeister Krefelder Karnevalsgesellschaften schließen sich dieser Ansicht an. Bei einer Umfrage in Krefeld sagte Franz Coumans, selbst Steuerberater und Schatzmeister des Comitée Crefelder Carneval: „Der Gesetzgeber will nicht Parties sondern Brauchtum fördern“. Für den Altweiberball, wie er in Kürze wieder im Seidenweberhaus stattfindet, zahle man ja auch den vollen Steuersatz. Eventuelle Überschüsse werden dann voll für den Rosenmontagszug verwendet.

Klaus D. Müller, Schatzmeister der Brauchtumsgesellschaft Creinvelt, die nur zu Karneval auftritt: „Wir sind ein eingetragener Verein und freuen uns, dass das oberste Steuergericht die Klarstellung getroffen hat. Eine ganz normale Tanz-Veranstaltung oder Party nur unter dem Deckmantel des Karnevals ist eben kein Brauchtum.“

Thomas Cosman, der für die Karnevalsgesellschaft 1938 Oppum spricht, verweist auf das Urteil zum konkreten Fall und meint, dass sich eine solche Entscheidung bei Veranstaltungen wiederholen kann. Und er findet es typisch deutsch, dass jetzt und in Zukunft von den Finanzämtern definiert wird, was Brauchtum ist.

Aber grundsätzlich wird der Spruch „Wo Karneval draufsteht, darf kein normaler Schlager drinstecken“ von allen akzeptiert.