Streit um ein Gebiss endet mit Freispruch

Zahnarzt hatte einer 50-jährigen Patientin vorsätzlichen Betrug vorgeworfen.

Krefeld. Die Anklage bringt die Vorwürfe auf den Punkt: Die 50-jährige Patientin H. soll ihren Krefelder Zahnarzt R. vorsätzlich um fast 8000 Euro Behandlungskosten gebracht und sich dann mit einem perfekten Gebiss aus dem Staub gemacht haben. Jetzt musste sich die Frau wegen vorsätzlichen Betrugs vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Doch die Wirklichkeit sieht offenbar anders aus, als von ihrem Zahnarzt zur Anzeige gebracht. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht und sprach die Frau von dem Vorwurf frei. Die Frührentnerin hatte vor fünf Jahren eine umfangreiche Zahnersatzbehandlung mit Implantaten vornehmen lassen. Gleichzeitig soll sie gewusst haben dass sie die Behandlungskosten nicht übernehmen könne.

Die 50-Jährige räumte ein, dass sie sicherlich in Zahlungsschwierigkeiten war, konnte dem Gericht aber bisher geleistete Ratenzahlungen von rund 600 Euro mit Eingangsstempel der Zahnarztpraxis nachweisen und gab an, diese Zahlungen fortsetzen zu wollen.

Diese Ratenzahlungen aber waren dem Gericht weder vom Rechtsanwalt des Nebenklägers noch vom Zahnarzt selbst mitgeteilt worden. Das sei sehr ärgerlich, so die Richterin. Wäre das Gericht darüber informiert worden, hätte dieser Prozess nicht stattfinden müssen.

So war die Patientin in jedem Falle freizusprechen denn ein Vorsatz lag nicht vor. Gegen den Krefelder Zahnarzt, der als Zeuge geladen war, aber nicht vor Gericht erschien, verhängte die Richterin ein Ordnungsgeld von 150 Euro.